HINWEIS
Steuerliche Hinweise für Personen, Unternehmen und Körperschaften, die Folgendes anbauen oder kultivieren und ernten
Obst oder landwirtschaftliche Produkte
Die Legislative hat das Gesetz 2018-562 zur Änderung der Abschnitte 40-23-4 und 40-23-62 über die staatliche Verkaufs- und Nutzungssteuer verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet.
40-23-62, die sich auf die staatliche Verkaufs- und Nutzungssteuer beziehen, um festzulegen, dass der Verkauf von Obst oder landwirtschaftlichen Produkten durch
die Person, Firma oder Gesellschaft, die das Obst oder die landwirtschaftlichen Erzeugnisse gepflanzt oder angebaut und geerntet hat,
von der Steuer befreit ist, wenn das Land im Besitz des Verkäufers ist oder von ihm gepachtet wurde.
Das Gesetz 2018-562 trat am 6. April 2018 in Kraft. Vor dem Gesetz 2018-562 musste der Verkäufer die Früchte oder landwirtschaftlichen Erzeugnisse gepflanzt,
gepflanzt,angebaut und geerntet haben, damit das Produkt von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit werden konnte.
Verkaufs- und Nutzungssteuer zu befreien. Mit der Verabschiedung des Gesetzes 2018-562 hat der Verkäufer Anspruch auf die Befreiung, wenn er oder sie
das Obst oder das landwirtschaftliche Erzeugnisnur angebaut und geerntet hat, wenn das Land im Eigentum des Verkäufers steht oder von ihm gepachtet ist.
Verkäufer. Wenn der Verkäufer das Obst oder das landwirtschaftliche Erzeugnis gepflanzt oder angebaut und ge erntet hat, ist der Verkauf davon
von der Steuer befreit.
Sollten Sie Fragen zu dieser Mitteilung haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Verkaufs- und Nutzungssteuer
telefonisch unter (334) 242-1490, per E-Mail an STExemptionUnit@revenue.alabama.gov oder per Post an
Sales and Use Tax Division, Exemption Unit, P.O. Box 327710, Montgomery, AL 36132-7710.
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