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HINWEIS: An alle teilnahmeberechtigten Verkäufer, die am Programm zur vereinfachten Überweisung der Nutzungssteuer für Verkäufer teilnehmen, und an alle Marktplatzvermittler, die Verkäufe in Alabama tätigen

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Posted: May 1, 2018

HINWEIS
An alle teilnahmeberechtigten Verkäufer, die am Programm zur vereinfachten Überweisung der Nutzungssteuer für Verkäufer teilnehmen, und an alle Marktplatzvermittler, die Verkäufe in Alabama tätigen:
Die Legislative von Alabama hat das Gesetz 2018-539 zur Änderung der Abschnitte 40-23-190, 40-23-191, 40-23-194 und 40-23-197, Code of Alabama 1975, in Bezug auf das Simplified Sellers Use Tax Remittance Program verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Marktplatz-Vermittler für alle Marktplatz-Verkäufe, einschließlich der Verkäufe von Marktplatz-Verkäufern, die Steuer für die vereinfachte Nutzung durch Verkäufer (Simplified Sellers Use Tax, SSU) einziehen und abführen oder solche Verkäufe an das Finanzministerium von Alabama melden und Kundenbenachrichtigungen ausstellen.
Bis spätestens 1. Januar 2019 müssen sich Marktplatzvermittler, die über den Marktplatz Verkäufe in Alabama im Wert von 250.000 US-Dollar oder mehr tätigen, entweder beim Finanzministerium von Alabama registrieren lassen, um die vereinfachte Verkäufer-Umsatzsteuer auf Einzelhandelsverkäufe zu erheben und abzuführen, die über den Marktplatz von oder im Namen eines Marktplatzverkäufers getätigt und nach Alabama geliefert werden, unabhängig davon, ob dies durch den Marktplatzvermittler oder eine andere Person geschieht , oder solche Einzelhandelsverkäufe an das Finanzministerium von Alabama melden und Kundenbenachrichtigungen gemäß Abschnitt 40-2-11 (7) (b) und den darunter verkündeten Regeln übermitteln.
Darüber hinaus gilt ab dem 1. Januar 2019 der Rabatt von zwei Prozent (2 %) nur noch für Steuern, die bis zu 400.000 US-Dollar erhoben und überwiesen werden. Derzeit wird ein Rabatt von zwei Prozent (2 %) auf alle erhobenen vereinfachten Nutzungssteuern für Verkäufer gewährt, die rechtzeitig eingereicht und überwiesen werden. Ab dem 1. Januar gilt der Rabatt nicht mehr für Steuern, die über 400.000 Dollar hinaus erhoben und überwiesen werden. Für Steuern, die nicht rechtzeitig gemeldet und gemäß den Programmverfahren an das Ministerium abgeführt werden, wird kein Rabatt gewährt.
Berechtigten Verkäufern, die an dem Programm teilnehmen, wird eine Amnestie für nicht eingezogene Fernnutzungssteuern gewährt, die für Verkäufe an Käufer im Bundesstaat während des Zwölfmonatszeitraums vor dem Datum des Inkrafttretens der Teilnahme des berechtigten Verkäufers an dem Programm fällig gewesen sein könnten.
Das Ministerium nimmt ab sofort Anträge für das Simplified Sellers Use Tax Remittance Program von Marktplatzanbietern entgegen, die vor dem 1. Januar 2019 an dem Programm teilnehmen möchten. Der SSU-Steuerantrag befindet sich im Formularbereich der Website und kann per Post, per Fax an 334-353-7666 oder direkt per E-Mail an SSUT@revenue.alabama.gov gesendet werden.
Wenn Sie Fragen zu diesem Programm haben, wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax Division unter 334-242-1490 oder der gebührenfreien Nummer 1-866-576-6531. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Ministeriums.

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