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NOTICE Update ENDS Zertifizierungen und Verzeichnis

Posted: März 14, 2022

HINWEIS

(Bitte geben Sie diese Informationen an ENDS-Hersteller oder Lieferanten weiter)

AN: Alle Hersteller, Großhändler, Einzelhändler,
Jobber, Semijobber, Einzelhändler und Importeure von elektronischen Nikotinabgabesystemen (ENDS)
VORLAGE: Update zu elektronischen Nikotinabgabesystemen (ENDS) Zertifizierungen und Verzeichnis

Einreichung der Zertifizierung
Am 1. Februar 2022 verschickte das Alabama Department of Revenue (ALDOR) eine Mitteilung über die neuen Zertifizierungen für elektronische Nikotinabgabesysteme (ENDS) und das Verzeichnis, auf das im Gesetz 2021-453 verwiesen wird und das unter https://revenue.alabama.gov/business-license/tobacco-tax/ eingesehen werden kann . Ab dem 1. März 2022 müssen Hersteller von E-Liquids und alternativen Nikotinprodukten, die wollen, dass ihre zugelassenen Produkte im Verzeichnis erscheinen, die erforderlichen Zertifizierungen bei ALDOR über My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov// einreichen . Um die Bescheinigungen einzureichen, klicken Sie auf den Hyperlink "Register a business/Obtain a new tax account number" im Abschnitt "Businesses". Die Zertifizierungen müssen zusammen mit einer Antragsgebühr von $2.000 bis zum 30. April 2022 elektronisch über MAT eingereicht werden, damit die genehmigten Produkte in das Verzeichnis aufgenommen werden können.

ENDS-Verzeichnis
Um Groß- und Einzelhändlern die Möglichkeit zu geben, zugelassene Produkte vor dem 1. Mai 2022 zu identifizieren, wird das ENDS-Verzeichnis ab dem 1. März 2022 online sein, wobei Hersteller und Produkte nach der Zulassung hinzugefügt werden. Das Verzeichnis ist zu finden unter https://myalabamataxes.alabama.gov//#1. Um das Verzeichnis einzusehen, klicken Sie im Abschnitt "Unternehmen" auf "Bericht anzeigen oder hochladen". Klicken Sie unter "Tobacco Reports" auf den Hyperlink "Approved ENDS Products Directory". Wenn die Produkte nicht in diesem Verzeichnis aufgeführt sind, dürfen sie in diesem Bundesstaat nicht zum Verkauf angeboten werden. Hersteller und Einzelhändler müssen für den Verkauf von Produkten, die nicht im Verzeichnis aufgeführt sind, eine tägliche Strafe zahlen.

Zertifizierungen
Um in das ENDS Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen alle Hersteller von E-Liquids und alternativen Nikotinprodukten, deren Produkte in Alabama verkauft werden, eine Zertifizierung vorlegen:

  • Der Hersteller hat einen Zulassungsbescheid oder eine andere Genehmigung für das Produkt erhalten(fügen Sie der elektronischen Bescheinigung in MATeine Kopie des Deckblatts des Zulassungsbescheids oder der anderen Genehmigung bei ) oder
  • Das Produkt war am 08.08.2016 in den USA auf dem Markt und der Hersteller hat bis zum 9.9.2020 bei der FDA einen Antrag auf Marktzulassung für ein Tabakprodukt gestellt (eine Kopie des Deckblatts des Antrags auf Marktzulassung von Tabakwaren mit dem Nachweis des Eingangs des Antrags bei der FDA beizufügen zur elektronischen Zertifizierung in MAT) und;
    • Der Antrag für das Tabakprodukt vor der Markteinführung wird von der FDA noch geprüft, oder
    • Die FDA hat ein Vermarktungsverbot für das Produkt erlassen und die Agentur oder ein Bundesgericht hat eine Aussetzungsanordnung oder eine einstweilige Verfügung erlassen, bis der Hersteller gegen das Vermarktungsverbot Berufung eingelegt hat, oder
  • Die FDA hat eine förmliche Erklärung, einen Leitfaden oder eine Vorschrift herausgegeben, mit der ein Produkt vorübergehend von den bundesstaatlichen Anforderungen für die Beantragung von Tabakprodukten vor dem Inverkehrbringen ausgenommen wird.(Fügen Sie eine Kopie des/der von der FDA herausgegebenen Dokuments/e bei).

Anforderungen an die Produktaktualisierung
Der Hersteller ist verpflichtet, ALDOR innerhalb von 30 Tagen über jede wesentliche Änderung der Zertifizierung zu informieren, einschließlich der folgenden Punkte:

  • Eine Marktordnung oder eine andere Genehmigung gemäß 21 U.S.C. §387j.
  • Eine Anordnung, mit der ein Hersteller verpflichtet wird, ein Produkt entweder vorübergehend oder dauerhaft vom Markt zu nehmen.
  • Jede Mitteilung über eine Maßnahme der FDA, die sich auf die Fähigkeit des neuen Produkts auswirkt, in den zwischenstaatlichen Handel zum kommerziellen Vertrieb eingeführt oder geliefert zu werden.
  • Jede Änderung der Politik, die dazu führt, dass ein Produkt nicht mehr von der bundesstaatlichen Aufsicht ausgenommen ist.

Hinweis: Produktstreichungen und -ergänzungen können im Laufe des Jahres über MAT vorgenommen werden, ohne dass damit Kosten verbunden sind.

Weitere Informationen/Fragen
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website https://revenue.alabama.gov/business-license/tobacco-tax/ unter der Rubrik "Hersteller von E-Liquid und alternativen Nikotinprodukten".

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Abteilung Tabaksteuer wenden:

Business and License Tax Division
Tobacco Tax Section
P.O. Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
334-242-9627
Fax: 334-353-1011
endsaccount@revenue.alabama.gov

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