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ERINNERUNG: Änderung des Berichts über alle Tabakverkäufe zum Wiederverkauf (SFR)

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: March 30, 2018

MAHNSCHREIBEN
AN: Alle Tabakgroßhändler, Jobber, Semijobber, Einzelhändler und Importeure
BETREFF: Änderung des Berichts über alle Tabakverkäufe zum Wiederverkauf (SFR)
Mit dieser Mitteilung möchten wir Sie daran erinnern, dass ab dem Bericht über Tabakverkäufe zum Wiederverkauf im Juli 2018, der bis zum 20. August 2018 fällig ist, die folgenden Punkte in allen SFR-Berichten enthalten sein müssen (fett gedruckte Punkte sind zusätzliche Anforderungen):

(a) Rechnungsdatum.
(b) Rechnungsnummer.
(c) Vollständiger Name des Kunden.
(d) Adresse des Kunden.
(e) Stadt des Kunden.
(f) Bundesland des Kunden.
(g) Postleitzahl des Kunden.
(h) Die Umsatzsteuernummer des Kunden. Beispiele für das richtige Format der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind:
SLS-R000000000, SLS-3700 12345 oder R123456789. Hinweis: Der Umsatzsteuernummer kann SLS vorangestellt oder als 10-stellige Nummer ohne SLS-Präfix angegeben werden. Wenn Sie die Umsatzsteuernummern Ihrer Kunden überprüfen müssen, wenden Sie sich bitte an die Umsatzsteuerabteilung unter Wrap@Revenue.Alabama.Gov oder 344-242-1297 oder 334-242-1575. Hinweis: Wenn Sie keine korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, kann Ihr Bericht nicht korrekt verarbeitet werden und muss mit der/den richtigen Nummer(n) neu geladen werden.
(i) Beschreibung der Tabakerzeugnisse.
(j) Art des Produkts (Zigarette, Zigarren, kleine Zigarren, gefilterte Zigarren, Rauchtabak, Zigarrenstumpen, Kautabak oder Schnupftabak).
(k) Verkaufte Menge.
(l) Gesamtverkaufspreis.
(m) Die nach Einzelposten aufgeschlüsselte Tabaksteuer des Bundesstaates Alabama.
Geben Sie den Betrag der staatlichen Tabaksteuer an, den Sie direkt an das Finanzministerium von Alabama gezahlt haben. Lassen Sie das Feld leer, wenn Sie die Steuer nicht direkt an das Ministerium gezahlt haben.
(n) Die gezahlte Tabaksteuer auf Bezirksebene, falls zutreffend.
Geben Sie hier den Betrag der Tabaksteuer an, den Sie für staatlich verwaltete Bezirke direkt an das Finanzministerium von Alabama oder an eine andere Steuerverwaltungsbehörde gezahlt haben. Lassen Sie die Felder frei, wenn Sie die Steuer nicht direkt an das Finanzministerium oder eine Verwaltungsbehörde für die Bezirkssteuer gezahlt haben.
(o) Gegebenenfalls die gezahlte städtische Tabaksteuer im Einzelnen.
Geben Sie den entsprechenden Betrag der städtischen Tabaksteuer an, den Sie direkt an die Stadt oder an eine andere städtische Steuerverwaltungsbehörde gezahlt haben. Lassen Sie die Felder frei, wenn Sie die Steuer nicht direkt an die Stadt oder an eine im Auftrag der Stadt tätige Stelle gezahlt haben.

Der SFR muss elektronisch über MyAlabamaTaxes in einem .CSV-Dateiformat in genau dem Layout eingereicht werden, das auf der Erklärung und der Vorlage angegeben ist. Die Vorlage und Anweisungen finden Sie unter: https://revenue.alabama.gov/business-license/tobacco-tax/tobacco-wholesaler-schedule-d-sales-for-resale-and-manufacturer-reports/.
Bei Fragen können Sie sich an die Tabaksteuerabteilung wenden: 334-242-9627 oder P. O. Box 327555, Montgomery, AL 36132-7555 oder Tobacco.Account@Revenue.Alabama.Gov.
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