Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.
Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.
Ein Revenue Ruling wird auf Antrag einer natürlichen oder juristischen Person ausgestellt. Sie ist auf den darin dargelegten Sachverhalt beschränkt und für das Ministerium und den Staat, seine politischen Untergliederungen und Steuerbehörden nur in Bezug auf den antragstellenden Steuerpflichtigen und nur in Bezug auf den im Antrag enthaltenen Sachverhalt verbindlich. Ein Revenue Ruling beschreibt die materielle Anwendung eines Gesetzes oder einer Vorschrift, die von der Behörde zum Zeitpunkt des Erlasses des Rulings angewandt wird. Spätere Änderungen des Gesetzes, der Verwaltungsvorschriften, der Gerichtsentscheidungen, der Entscheidungen der Steuergerichte oder der Politik des Ministeriums können die Gültigkeit der in einem Revenue Ruling enthaltenen Informationen beeinflussen.
Einnahmebeschluss/Vorgangsnummer | Gegenstand des Urteils | Datum des Beschlusses | Herunterladen |
---|---|---|---|
1992-001 | Erwerb von Ersatzausrüstungen, die nach dem Gesetz über Steueranreize von der Ad-Valorem-Steuer befreit sind | 1993-03-22 | Herunterladen |
1993-001 AUFGEHOBEN (nur Ausgabe 1) | 1) Ausnahme von der "Throwback Rule" bei Verzerrung des Gesamtaufteilungsfaktors des Unternehmens; 2) Ordnungsgemäße Franchise-Steuerklassifizierung des Unternehmens | 1993-02-12 | Herunterladen |
1993-002 | Vorgeschlagene Ausgaben zur Kontrolle, Verringerung oder Beseitigung der Luft- und Wasserverschmutzung: (a) von der Verkaufs-/Nutzungssteuer befreit; (b) von der Grundsteuer befreit; (c) für ausländische Franchise-Steuerzwecke vom im Staat eingesetzten Kapital abzugsfähig; (d) für Einkommensteuerzwecke abzugsfähig. | 1993-10-12 | Herunterladen |
1993-003 | Von Teilnehmern an nationalen Turnieren gezahlte Startgelder, die den Teilnehmern als Preisgelder zurückerstattet werden, unterliegen nicht der Umsatzsteuer | 1993-11-30 | Herunterladen |
1993-004 WIDERRUFEN | Business Trust (qualifiziert als REIT gemäß I.R.C. § 856), der für Zwecke der staatlichen Einkommensteuer als gewöhnlicher Trust besteuert wird | 1993-08-10 | Herunterladen |
1993-005 WIDERRUFEN | Körperschaft darf bei der Berechnung der inländischen Anteilssteuer den ihr zuzurechnenden Anteil am Bemessungswert einer Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin sie ist, nicht abziehen | 1993-08-10 | Herunterladen |
1993-006 WIDERRUFEN | Business Trust: (a) unterliegt der ausländischen Franchise-Steuer, die für ausländische Kapitalgesellschaften erhoben wird; (b) unterliegt nicht der inländischen Franchise-Steuer oder der inländischen Aktiensteuer, da er kein Grundkapital hat | 1993-08-10 | Herunterladen |
1993-007 WIDERRUFEN | Dividenden- und Zinserträge, die an nicht in Alabama ansässige Begünstigte eines Alabama Business Trusts ausgeschüttet werden (die keine anderen steuerlichen Kontakte mit dem Staat haben), sind in Alabama nicht steuerpflichtig | 1993-08-10 | Herunterladen |
1993-008 | Immobilien, die für den Vertrieb von Kraftfahrzeugbedarf, -zubehör, -werkzeugen, -ausrüstungen und neuen Kraftfahrzeugteilen verwendet werden, kommen für eine Ermäßigung der Ad-Valorem- und der baubedingten Transaktionssteuer für privat genutzte Gewerbeimmobilien in Betracht | 1993-08-03 | Herunterladen |
1993-009 | "Laufvögel", eine Gruppe flugunfähiger Vögel wie Strauße und Emus, die nach den Steuergesetzen die gleiche günstige steuerliche Behandlung wie Geflügel genießen; umfasst insbesondere Ausnahmen von den Verkaufs- und Nutzungssteuergesetzen und die Befreiung von der Ad-Valorem-Besteuerung. | 1993-12-07 | Herunterladen |
1993-010 | Die Gelder und der Wert des Eigentums, die als Gegenleistung für die Zustimmung des Unternehmens zur Ansiedlung des Werks in Alabama erhalten wurden, sind Geschenke und von der Körperschaftssteuer in Alabama befreit | 1993-09-24 | Herunterladen |
1993-011 | Ermäßigung von Steuern, die auf Transaktionen zwischen Unternehmen und der Behörde für industrielle Entwicklung anwendbar sind, einschließlich: Grundbucheintragssteuern, Hypothekeneintragssteuern, Verkaufs- und Nutzungssteuern auf Produktionsanlagen und Baumaterialien, Ad-Valorem-Steuern, Einkommenssteuerabzüge für Mietzahlungen an die IDA, Leasingsteuer; Baubeginn gemäß der Vereinbarung und dessen Auswirkung auf Ermäßigungsentscheidungen. | 1993-10-25 | Herunterladen |
1993-012 | Der Steuerzahler darf für Franchise-Steuerzwecke den Betrag abziehen, den er in Anleihen investiert hat, die von der städtischen Behörde für industrielle Entwicklung ausgegeben wurden; Mietzahlungen des Steuerzahlers an die Behörde sind bei der Berechnung seines Nettoeinkommens nicht als Zinsen für Anleihen abzugsfähig | 1994-01-28 | Herunterladen |
1993-013 | Der stillschweigende Verzicht auf eine schriftliche Kündigung zur Verlängerung des Mietvertrags ist eine ordnungsgemäße Ausübung der Verlängerungsoption und berechtigt die Immobilie zur weiteren Steuerbefreiung gemäß der Ad-Valorem-Steuerverordnung 810-4-3-02(8). | 1993-01-14 | Herunterladen |
1994-001 | Finanzinvestitionen in Alabama durch ein ausländisches Unternehmen als Kommanditist sind keine "Geschäftstätigkeit" im Bundesstaat, so dass das Unternehmen der Franchise-Steuer des Bundesstaates unterliegt; es ist von der Einkommenssteuer in Alabama befreit, da sich das Unternehmen als steuerbefreites Unternehmen gemäß I.R.C. § 401(a) qualifiziert | 1994-02-17 | Herunterladen |