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Ladenbesitzer in Mobile bekennt sich schuldig, Steuerdelikte begangen zu haben

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Posted: January 26, 2018

MOBILE, 26. Januar 2018 - Der 51-jährige Convenience-Store-Besitzer Anil Patel bekannte sich am 11. Dezember schuldig, es in fünf Fällen versäumt zu haben, die Umsatzsteuer einzuziehen, abzurechnen und an den Bundesstaat Alabama abzuführen, sowie in vier Fällen vorsätzlich keine Einkommensteuererklärung abgegeben zu haben. Patel wurde im März 2017 von einer Grand Jury in Mobile County wegen mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Lebensmittelgeschäften angeklagt.
Patel hat seit seiner Gründung in Alabama im Jahr 2003 mehrere Verbrauchermärkte in der Region Mobile betrieben. Als Ladenbesitzer versäumte er es, die von den Kunden eingenommenen Verkaufssteuern ordnungsgemäß zu melden und an den Staat abzuführen. Außerdem versäumte er es vorsätzlich, in mehreren Jahren Steuererklärungen für die Gesellschaft, unter der er die Läden betrieb, und seine eigenen Steuererklärungen für dieselben Jahre abzugeben.
Im Rahmen einer Schuldanerkenntnis ordnete das Gericht an, dass Patel dem Bundesstaat Alabama 425.606,86 $ als Entschädigung für die hinterzogene Umsatzsteuer, Betrugsstrafen und Zinsen zu zahlen hat. Patel drohen fünf bis 27 Jahre Haft und ein Restitutionsverfahren für mehrere andere noch ausstehende Jahre, in denen die Steuererklärungen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben eingereicht wurden, sowohl für die Körperschafts- als auch für die Einkommenssteuer.
"Wir setzen neue Datenanalysen, Ermittlungsmethoden und die Zusammenarbeit von Städten und Bezirken ein, um uns auf Steuerzahler und Branchen zu konzentrieren, die die Steuergesetze von Alabama konsequent missachten", sagte Revenue Commissioner Vernon Barnett. "Convenience Stores sind ein Bereich, auf den wir unsere Aufmerksamkeit richten, weil in diesem Wirtschaftszweig ganz einfach ein hohes Maß an Steuerhinterziehung zu verzeichnen ist. Obwohl dieser Fall einen Fortschritt darstellt, verstehen wir ihn nur als einen Schritt, um gesetzestreuen Steuerzahlern zu versichern, dass sie gegenüber ihren nicht gesetzestreuen Konkurrenten, die die Steuergesetze missachten, nicht im Nachteil sind."
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