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Verlängerung der Steuererklärungsfristen für vom Hochwasser betroffene Steuerzahler

Posted: Februar 19, 2020

MONTGOMERY, 19. Februar 2020 - Das Alabama Department of Revenue bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die von den die von den jüngsten Überschwemmungen in Alabama betroffen waren. Die Erleichterung erfolgt als Reaktion auf die Gouverneur Kay Ivey am 18. Februar den Notstand ausgerufen hat.

ADOR gewährt Steuerzahlern, die direkt von den Überschwemmungen durch die Stürme im Februar 2020 Stürme. Betroffene Steuerzahler in allen 67 Bezirken Alabamas haben bis zum 30. April 2020 Zeit, ihre Steuererklärungen einzureichen, die die am oder nach dem 18. Februar 2020 und vor dem 30. April 2020 fällig waren. Straferleichterungen sind vorgesehen während des Verlängerungszeitraums. Steuerzahler, die diese Steuererleichterung in Alabama in Anspruch nehmen möchten, sollten Überschwemmungserleichterung - 2020" mit roter Tinte auf jede Steuererklärung/jeden Bericht in Papierform schreiben die sich auf diese Steuererleichterung beruft. Betroffene Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, sollten sich an ADOR wenden, um eine Anleitung zur Einreichung zu erhalten. Steuerzahler können sich an die folgenden ADOR-Büros per Telefon kontaktieren:

  • Einzelpersonen Einkommensteuer: 334-353-0602
  • Unternehmen Einkommensteuer: 334-242-1200
  • Durchleitung Einrichtungen: 334-242-1033
  • Verkauf und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Unternehmen Privilegierte Steuer: 334-353-7923
  • Vorsteuerabzug Steuer: 334-242-1300

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht Gebiete, die nicht speziell in der Notstandserklärung genannt sind, die Schwierigkeiten haben witterungsbedingten Umständen im Zusammenhang mit dem Hochwassernotstand Schwierigkeiten bei der rechtzeitigen der Überschwemmungen in Schwierigkeiten geraten sind, können eine Befreiung von den Strafen für verspätete Einreichung und Strafen zu beantragen, wenn sie ADOR entsprechende Unterlagen vorlegen.

Die Durchführungsverordnung ist unter folgender Adresse zu finden:

https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/02/200219_ORDER_AlabamaFloodingRelief.pdf.