Abschnitte 40-21-50 bis 40-21-51, und 40-21-53, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-21-50 bis 40-21-51, und 40-21-53, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Konzessionssteuer für den Betrieb eines öffentlichen Versorgungsunternehmens (Wasserkraft, Wasser, Strom, Gas, andere öffentliche Versorgungsunternehmen oder privat betriebene Abwasseranlagen).
2,2 % auf jeden Dollar der Bruttoeinnahmen.
85 % an den Sonderfonds für psychische Gesundheit.
15% an den Allgemeinen Fonds.