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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

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Der Standort ist sicher

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Privilegierte Geschäftslizenz

  • Privilegierte Geschäftslizenz

Behörde

Abschnitte 40-12-1 bis 40-12-180, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Ausübung bestimmter Geschäfte, Berufe oder Tätigkeiten in Alabama, wie im Code of Alabama 1975 festgelegt.

Die Gebühren sind unterschiedlich und richten sich im Allgemeinen nach der Einwohnerzahl der Gemeinde, in der das Unternehmen ansässig ist. In einigen Fällen hängt die Lizenzgebühr von der Höhe des investierten Kapitals ab, in anderen vom Bruttobetrag der angenommenen Aufträge oder Verträge oder von anderen Bedingungen, die im Code of Alabama 1975 festgelegt sind.

50% - Allgemeiner Fonds, sofern nicht anders angegeben.

50 % - Allgemeiner Fonds der Grafschaft, sofern erhoben.

Erhoben von den Bezirken.