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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Gründungsgebühr (Einreichung)

  • Gründungsgebühr (Einreichung)

Behörde

Abschnitt 10A-1-4.31, Code of Alabama 1975.

Personen, die in diesem Staat eine Gesellschaft gründen oder sich registrieren lassen, um Geschäfte zu tätigen.

200 $ für inländische Unternehmen: zahlbar an den Staatssekretär von Alabama.

150 $ für ausländische Unternehmen: zahlbar an das Alabama Secretary of State.

Inländische Körperschaften:
$100 - Secretary of State Entity Fund 30%; General Fund 70%.
$100 - Bezirksschatzmeister, bei dem der eingetragene Vertreter die Gründungsurkunde einreicht.

Ausländische Körperschaften:
$150 - Secretary of State Entity Fund 30%; General Fund 70%.

Erhoben vom Alabama Secretary of State.