Behörde
Abschnitt 40-23-50, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitt 40-23-50, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Tätigwerden bei der Vergabe von Aufträgen zum Bau, Wiederaufbau oder zur Errichtung von öffentlichen Straßen, Wegen, Brücken oder Straßen im Bundesstaat.
5% der Bruttoeinnahmen.
85 % an den Sonderfonds für psychische Gesundheit.
15 % an den Treuhandfonds für Pensionen und Sicherheit.