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Urkunden und Abtretungen

  • Urkunden und Abtretungen

Behörde

Abschnitte 40-10-1 bis 40-10-143, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Freiwillige Zahlung von Interessenten beim Kauf des Anteils des Staates (einschließlich der rückständigen Steuern aller Gerichtsbarkeiten sowie aller Gebühren, Zinsen usw.) an Immobilien, die im Rahmen eines gerichtlichen Verkaufs wegen Nichtbezahlung der Grundsteuer erworben wurden.

Der Verkaufsbetrag setzt sich zusammen aus den aufgelaufenen säumigen Steuern (auf derselben Grundlage wie die allgemeinen Grundsteuern), Gebühren und Kosten, die dem Staat beim Verkauf entstehen, sowie Zinsen auf die Steuern, Gebühren und Kosten in Höhe von 12 % pro Jahr ab dem Zeitpunkt der Säumnis.

Alle für die Besteuerung von Grundbesitz zuständigen Stellen erhalten ihren proportionalen Anteil an den Steuern und Zinsen auf die Steuern. Gebühren und Zinsen auf die Gebühren gehen an den Beamten, der die Gebühr erhoben hat. Die Kosten und die Zinsen auf die Kosten werden in den allgemeinen Fonds eingezahlt.