Behörde
Abschnitte 40-26B-90 bis 40-26B-99, Gesetzbuch von Alabama 1975
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Abschnitte 40-26B-90 bis 40-26B-99, Gesetzbuch von Alabama 1975
Die Verfügbarkeit von Gesundheitsfürsorge für Bedürftige, das Funktionieren des Medicaid-Programms und die Aufrechterhaltung und Ausweitung von medizinischen Notfalltransportdiensten sollen weiter gewährleistet werden:
Spätestens ab dem Steuerquartal, das am 1. April 2023 beginnt, und bis einschließlich des Steuerquartals, das am 1. Juli 2024 beginnt, wird jedem Anbieter von medizinischen Notfalltransporten eine Umlage auf der Grundlage der medizinischen Notfalltransporte auferlegt.
Die vierteljährliche Umlage für jeden Anbieter medizinischer Notfalltransporte wird auf der Grundlage des Produkts aus dem Umlagesatz und der Gesamtzahl der von dem Anbieter medizinischer Notfalltransporte im vorangegangenen Steuerquartal durchgeführten Transporte berechnet.
Er wird berechnet, indem die voraussichtlichen Gesamtbruttoeinnahmen aller Anbieter medizinischer Notfalltransporte für ein Steuerjahr mit 5,3 Prozent multipliziert werden; das sich daraus ergebende Produkt wird durch die voraussichtlichen jährlichen Gesamttransporte aller Anbieter medizinischer Notfalltransporte für das Steuerjahr geteilt. In keinem Fall darf der Anteil der nach diesem Artikel erhobenen Abgaben, geteilt durch die gesamten Bruttoeinnahmen, ausgedrückt als Prozentsatz, ein halbes Prozent weniger betragen als der maximale Prozentsatz der jährlichen Gesamtnettoeinnahmen der Anbieter von Notfalltransporten, der gemäß den Bundesgesetzen und -vorschriften vorgeschrieben ist.
Der Betrag wird in den Alabama Health Care Trust Fund eingezahlt.