Behörde
Abschnitt 40-18-25, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitt 40-18-25, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Steuerpflichtiges Nettoeinkommen aus allen Quellen, das von gebietsansässigen Nachlässen oder Trusts erzielt wird. Einkommen mit Geschäftssitz in Alabama oder aus in Alabama gelegenem Grundbesitz von nicht ansässigen Trusts und Nachlässen.
Wenn das bereinigte Bruttoeinkommen 1.500 Dollar oder mehr beträgt:
AUSNAHME
Freistellungsgutschrift von 1.500 $ auf das Nettoeinkommen.
Der Teil, der für die Erstattung des Grundsteuerentlastungsfonds für die Befreiung von der Grundsteuer erforderlich ist. Der verbleibende Saldo geht an den Education Trust Fund.