Behörde
Abschnitte 40-26B-70 bis 40-26B-88, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-26B-70 bis 40-26B-88, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Privat betriebene Krankenhäuser im Bundesstaat Alabama, die über das Alabama Medicaid-Programm finanziert werden, werden nach ihren Netto-Patienteneinnahmen besteuert. Die Steuer ist ein Kostenfaktor für die Geschäftstätigkeit eines privat betriebenen Krankenhauses im Bundesstaat Alabama.
Ab dem 1. Oktober 2020 beträgt der Satz 6 % der Nettopatienteneinnahmen. Die Nettopatienteneinnahmen werden anhand der Daten aus dem Medicare-Kostenbericht für das Geschäftsjahr 2020, 2021 oder 2022 des jeweiligen privaten Krankenhauses ermittelt.
Alabama Medicaid Agentur.