Behörde
Abschnitt 32-6-56, Code of Alabama 1975.
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Abschnitt 32-6-56, Code of Alabama 1975.
Kraftverkehrsunternehmen, die im zwischenstaatlichen Handel mit einem qualifizierten Kraftfahrzeug tätig sind. Ein qualifiziertes Kraftfahrzeug ist ein Fahrzeug mit zwei Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 26.000 Pfund oder mit drei oder mehr Achsen, unabhängig vom Gewicht, oder ein kombiniertes Fahrzeug, wenn das Gewicht der Kombination 26.000 Pfund oder das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Registranten erhalten ein zugeteiltes Nummernschild und eine Fahrerhauskarte (Zulassung).
Die Zulassungsgebühren sind abhängig von den in den IRP-Mitgliedsländern zurückgelegten Kilometern, der Gebührenstruktur der Mitgliedsländer und der Anzahl der Monate, in denen das Fahrzeug/die Fahrzeuge zugelassen werden sollen. Die Gebühren in Alabama werden auf der Grundlage der Gebührentabelle in Abschnitt 40-12-248 aufgeteilt.
Grundbetrag:
Zusätzlicher Betrag: