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Steuer auf mobile Telekommunikationsdienste

  • Steuer auf mobile Telekommunikationsdienste

Behörde

Abschnitte 40-21-120 bis 40-21-126, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Vorzugssteuer auf die Erbringung mobiler Telekommunikationsdienste in Alabama.

6 % auf monatlich wiederkehrende Zugangsgebühren und alle Gesprächsgebühren.

Anzuweisender Betrag zur Verwendung durch den Schatzmeister des Bundesstaates für die Zahlung des Kapitals und der Zinsen, die im Haushaltsjahr für die ausstehenden, von der Alabama Revolving Loan Fund Authority ausgegebenen Anleihen fällig werden, bei den jeweiligen Fälligkeiten.

Ein Drittel des verbleibenden Erlöses plus 1,5 Millionen Dollar an den Education Trust Fund.

Der verbleibende Restbetrag geht an den State General Fund.