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Steuer auf die Fahrleistung von Kraftverkehrsunternehmen

  • Steuer auf die Fahrleistung von Kraftverkehrsunternehmen

Behörde

Abschnitte 40-19-1 bis 40-19-17, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Kraftverkehrsunternehmen, das für die Beförderung von Personen oder Gütern auf den Highways von Alabama eingestellt wurde.

Sitzplatzkapazität Steuersatz:

Nicht weniger als 9 und nicht mehr als 16: 0,25 Cents pro Meile

17-21: 0,50 Cent pro Meile

22-25: 0,75 Cent pro Meile

Größer als 25: 1 Cent pro Meile

Betriebskosten der Kommission für öffentliche Dienstleistungen.

Restbetrag an den State Highway Fund.