Behörde
Abschnitte 40-19-1 bis 40-19-17, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.
Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.
Abschnitte 40-19-1 bis 40-19-17, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Kraftverkehrsunternehmen, das für die Beförderung von Personen oder Gütern auf den Highways von Alabama eingestellt wurde.
Sitzplatzkapazität Steuersatz:
Nicht weniger als 9 und nicht mehr als 16: 0,25 Cents pro Meile
17-21: 0,50 Cent pro Meile
22-25: 0,75 Cent pro Meile
Größer als 25: 1 Cent pro Meile
Betriebskosten der Kommission für öffentliche Dienstleistungen.
Restbetrag an den State Highway Fund.