Behörde
Abschnitte 40-17-380 bis 40-17-384, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-17-380 bis 40-17-384, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Die Steuer wird pro Gallone berechnet und von der örtlichen Steuerbehörde festgelegt.
Die lokalen Tarife richten sich nach dem jeweiligen lokalen Gesetz oder der Verordnung.
AUSNAHME
Basierend auf lokalen Gesetzen oder Verordnungen.
Die Einnahmen werden in Übereinstimmung mit Abschnitt 40-17-382(b), Code of Alabama 1975, an die lokalen Steuerbehörden verteilt.