Behörde
Abschnitte 40-26A-1 bis 40-26A-17, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-26A-1 bis 40-26A-17, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Gewerbesteuer für jede Person, die in diesem Bundesstaat eine Pferderennbahn betreibt.
1% des Pari-Mutuel-Pools für alle Pari-Mutuel-Rennen.
Darüber hinaus wird bei allen Rennen, bei denen drei oder mehr Teilnehmer ausgewählt werden müssen, eine Abgabe von 1 % auf den Pari-Mutuel-Pool erhoben.
Allgemeiner Fonds.