Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Eintragungssteuer

  • Eintragungssteuer

Behörde

Abschnitte 40-22-1 bis 40-22-12, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Eintragung von Hypotheken, Urkunden, Kaufverträgen, Vorbehaltsverträgen usw.

Hypotheken - $.15 pro $100 der Verschuldung oder ein Bruchteil davon. (Auch Treuhandverträge, Kaufverträge unter Vorbehalt, usw.)

Urkunden - $.50 pro $500 des Wertes oder eines Bruchteils davon. (Auch Kaufbriefe.)

Zwei Drittel - Allgemeiner Fonds.

Ein Drittel - Landkreis.