Behörde
Abschnitte 22-40A-1 bis 22-40A-24, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 22-40A-1 bis 22-40A-24, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Gebühr auf den Verkauf von neuen, gebrauchten oder runderneuerten Reifen, montiert oder nicht montiert, an den Verbraucher.
1 Dollar pro Reifen.
Alle eingenommenen Gebühren, abzüglich der Verwaltungskosten, werden in den Schrottreifenfonds eingezahlt und vom Umweltministerium von Alabama zur Verwendung bereitgestellt.