Behörde
Abschnitte 11-65-1 bis 11-65-47, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.
Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.
Abschnitte 11-65-1 bis 11-65-47, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Gebühr für jeden zugelassenen Betreiber von Pferderennen.
1 % des Pferderennstalls des Betreibers.
Allgemeiner Fonds.