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Sections 40-17-320 through 40-17-363, 40-17-370 and 40-17-371, Code of Alabama 1975
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Sections 40-17-320 through 40-17-363, 40-17-370 and 40-17-371, Code of Alabama 1975
Benzin und Dieselkraftstoff, die am Terminal verkauft, nach Alabama importiert oder mit einem Kraftstoffprodukt gemischt werden.
Gasoline: $.28 per gallon effective October 1, 2021, Sections 40-17-325(a)(1) and 40-17-370 (comprised of $.07, $.05, $.06, and $.10 levies).
Diesel Fuel: $.29 per gallon effective October 1, 2021, Sections 40-17-325(a)(2) and 40-17-370 (comprised of $.13, $.06, and $.10 levies).
Abschnitt 40-17-329 sieht folgende Ausnahmen vor:
Bestimmte Landkreise und Städte erheben zusätzliche Steuern auf Benzin und Dieselkraftstoff, die zwischen $,005 und $,09 pro Gallone liegen.
Benzin:
1,23 % der Abgaben von $0,07 und $0,05, im Folgenden als $12 bezeichnet, gehen an die Naturschutzbehörde.
35% von 1% der $.12-Abgabe werden dem Water Safety Fund und dem Seafood Fund gutgeschrieben.
70 % von 1 % der $,12-Abgabe werden dem Wild- und Fischfonds gutgeschrieben.
18% von 1% der $.12-Abgabe werden dem Water Safety Fund und dem Seafood Fund gutgeschrieben.
60 % der Zusatzsteuer von 0,05 $ gehen an den staatlichen Straßen- und Brückenfonds. Die verbleibenden 40 % werden nach dem unten stehenden Schema 45 %-55 % verteilt.
Der Restbetrag der Abgabe in Höhe von 12 $ und zwei Drittel der Benzinabgabe in Höhe von 06 $ werden wie folgt verteilt:
Ein Drittel der Benzinabgabe von 0,06 $ fließt in den Inspektionsgebührenfonds, der wie folgt aufgeteilt wird:
$87,500, whichever is greater, is distributed to ALDOR.
Rebuild Alabama Act - Abschnitt 40-17-371, Code of Alabama 1975.
0,10 $ Abgabe ab 1. Oktober 2021
0,25% ALDOR (Verwaltungsgebühr)
$750,000 Alabama Hwy Finance Corporation (State Docks) 66.67% Department of Transportation (Rebuild Alabama Fund)
25% Kreise
45% Landkreise gleichermaßen
55% Counties population ratio 8.33% Cities
25% Städte gleichermaßen
75% Bevölkerungsanteil der Städte
Kraftstoffe:
Die Abgaben in Höhe von 13 $ und 06 $ werden wie folgt aufgeteilt:
Rebuild Alabama Act - Abschnitt 40-17-371, Code of Alabama 1975.
$.10 Abgabe mit Wirkung vom 1. Oktober 2021
0,25% ALDOR (Verwaltungsgebühr)
$230,000 Alabama Hwy Finance Corporation (State Docks) 66.67% Department of Transportation (Rebuild Alabama Fund)
25% Kreise
45% Landkreise gleichermaßen
55% Counties population ratio 8.33% Cities
25% Städte gleichermaßen
75% Bevölkerungsanteil der Städte