Behörde
Abschnitte 25-4-52 und 25-4-54, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 25-4-52 und 25-4-54, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Jährlicher Verdienst der einzelnen Arbeitnehmer.
Die Steuer wird vom Arbeitgeber auf die ersten 8.000 Dollar fällig, die er im Laufe eines Kalenderjahres an jeden Arbeitnehmer zahlt.
Die Sätze pro Arbeitnehmer werden nach einem Erfahrungsbewertungsplan festgelegt. Nach diesem Plan reichen die Sätze (in 17 Stufen) von 0,59 % bis 6,19 %. Zur Deckung des Sonderbedarfs können besondere Veranlagungen vorgenommen werden.