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Mitteilung des United Appeal Fund

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: Oktober 18, 2017

HINWEIS

An alle gesetzlich befreiten Organisationen, die als "United Appeal Fund" oder "United Appeal Fund Supported Charity" kategorisiert sind und derzeit über eine Bescheinigung über die Befreiung von der Verkaufs- und Nutzungssteuer in Alabama verfügen:
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 schreibt das Gesetz 2015-534 vor, dass alle gesetzlich befreiten Organisationen alle vier Jahre einen Informationsbericht einreichen müssen (einmal alle vier Jahre). United Appeal Funds und die von ihnen unterstützten Wohltätigkeitsorganisationen müssen sowohl den vierjährlichen Informationsbericht rechtzeitig einreichen als auch eine aktuelle und gültige Freistellungsbescheinigung aufrechterhalten. Wenn eine United Appeal-Organisation oder eine unterstützte Wohltätigkeitsorganisation die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt, wird die Freistellungsbescheinigung widerrufen und die Organisation oder die Mitgliedsorganisation kommt nicht für eine Erneuerung in Frage.
Wir senden dieses Schreiben als Erinnerung daran, dass der erste Bericht bis zum 31. Oktober 2017 für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 fällig ist. Sie sollten zuvor ein Schreiben des Ministeriums erhalten haben, das die Informationen zur Online-Einreichung enthält, die Sie für den Zugriff auf Ihr Befreiungskonto und die Online-Einreichung des Berichts über "My Alabama Taxes" (MAT) benötigen. Sollten Sie den Brief mit den Informationen zur Online-Einreichung nicht erhalten oder ihn verlegt haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-1490.
HINWEIS: Der Bericht kann ab dem 1. Oktober 2017 online eingereicht werden und gilt als verspätet, wenn er nach dem 31. Oktober 2017eingereicht oder übermittelt wird.
Um auf Ihr Befreiungskonto zuzugreifen und den Bericht einzureichen, müssen Sie unsere MAT-Website unter https://myalabamataxes.alabama.gov besuchen und ein MAT-Webprofil (Benutzername und Passwort) erstellen. Wenn Sie bereits ein MAT-Webprofil (Benutzername) haben, können Sie Ihr Befreiungskonto zu Ihrem aktuellen Profil hinzufügen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Webprofils und zum Hinzufügen eines Zugangs zu einem bestehenden Konto finden Sie unter:
https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2017/05/st-mat_info.pdf.
Sobald Sie Ihr MAT-Profil erstellt und/oder sich eingeloggt haben, benötigen Sie die folgenden Informationen, um den Bericht einzureichen:
 

  • Für Einrichtungen, die das Formular 990 beim IRS einreichen müssen:
    • Einnahmen und Ausgaben (Geben Sie die in Zeile 12 angegebenen Einnahmen und die in Zeile 18 des letzten beim IRS eingereichten Formulars 990 angegebenen Ausgaben an).
  • Für Entitäten NICHT Zur Einreichung des Formulars 990 verpflichtet:
    • Bruttoeinnahmen und -ausgaben (Die Zahlen sollten auf der Grundlage des letzten Rechnungsjahres der Einrichtung berechnet werden).
  • Erforderlich für ALLE Entitäten:
    • Gesamte Einkäufe vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017. Die Gesamteinkäufe sollten in Spalte A von Zeile 1 aufgeführt werden und alle während des Zeitraums getätigten Einkäufe umfassen, unabhängig vom Steuersatz.
    • Autokäufe, die vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 getätigt wurden. Käufe, die zum Kfz-Steuersatz (2 %) getätigt wurden, sollten in Spalte B von Zeile 1 aufgeführt werden. (Wenn keine Käufe für den Kfz-Steuersatz in Frage kommen, tragen Sie in Spalte B von Zeile 1 "0" ein).
    • Landwirtschafts-/Herstellungsmaschinen Käufe vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017. Käufe, die zum Steuersatz für Landwirtschafts-/Herstellungsmaschinen (1,5 %) getätigt wurden, sind in Zeile 1 Spalte C aufzuführen. (Wenn keine Käufe zum Steuersatz für Landwirtschafts-/Herstellungsmaschinen getätigt wurden, tragen Sie in Zeile 1 Spalte C "0" ein).
    • HINWEIS: Spalte D von Zeile 1 (Posten zum allgemeinen Satz von 4%) wird automatisch auf der Grundlage der in Zeile 1, Spalten A, B und C eingegebenen Beträge berechnet.
    • Gesamtbetrag der Käufe von Unterkünften in Alabama, die vom 1. Oktober 2016 bis zum 30. September 2017 getätigt wurden. Der Betrag der steuerfreien Käufe von Unterkünften in Alabama ist in Zeile 4 des Berichts einzutragen. (Wenn keine Käufe
      (Wenn keine Käufe von Unterkünften in Alabama getätigt wurden, geben Sie in Zeile 4 "0" ein).

 
Weitere Informationen über den erforderlichen Informationsbericht finden Sie in der Sales and Use Tax Rule 810-6-5-.02.02 unter der folgenden Internetadresse: https://revenue.alabama.gov/sales-use/.
Für alle weiteren Informationen zu diesem Leitfaden wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax Division Exemption Unit unter 334-242-1490 oder per E-Mail an stexemptionunit@revenue.alabama.gov.

Klicken Sie hier, um eine pdf-Version dieser Bekanntmachung herunterzuladen.

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