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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

EIN PUNKT

ONE SPOT (Optional Network Election for Single Point Online Transactions) bietet eine einzige Anlaufstelle für alle staatlich verwalteten lokalen Verkaufs-, Nutzungs-, Miet- und Beherbergungssteuern sowie nicht staatlich verwaltete Verkaufs-, Nutzungs-, Miet- und Beherbergungssteuern über My Alabama Taxes.

Das Gesetz 2012-279 verpflichtete das Finanzministerium von Alabama, eine elektronische zentrale Anlaufstelle für die Einreichung von Verkaufs-, Nutzungs- und Mietsteuern auf Bundes-, Bezirks- und/oder Gemeindeebene zu entwickeln und den Steuerzahlern zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz 2015-52 fügte der ONE SPOT die Beherbergungssteuer hinzu und sah ein einheitliches Fälligkeitsdatum für lokale Steuern vor, die über das ONE SPOT-System eingereicht werden können.

My Alabama Taxes ist das elektronische Einreichungs- und Überweisungssystem des Bundesstaates, das für die Einreichung von Verkaufs-, Nutzungs-, Miet- und Beherbergungssteuern des Bundesstaates, der Stadt und des Bezirks verwendet wird. Seit dem 1. Oktober 2013 können Einzelhändler in Alabama alle Verkaufs-, Nutzungs- und Mietsteuern der Städte und Gemeinden in My Alabama Taxes, dem EINEN Ort für die Einreichung, einreichen und bezahlen. Seit dem 1. Oktober 2016 können nun auch die Beherbergungssteuerpflichtigen alle Beherbergungssteuern in My Alabama Taxes einreichen und abführen.

Wenn Sie in My Alabama Taxes über Ihr lokales Steuerkonto eine nicht vom Staat verwaltete Stadt-/Grafschaftsteuer einreichen, müssen Sie eine elektronische Zahlung leisten. Die Steuererklärung und die Zahlung werden an die Gemeindeverwaltung oder ihren Steuerverwalter geschickt, so dass Sie sich nicht auf mehreren Websites anmelden müssen.

Hinweis: Bei elektronischer Zahlung müssen die EFT-Zahlungsdaten bis 16.00 Uhr (Ortszeit) am oder vor dem Fälligkeitstag übermittelt werden, damit die Zahlung als rechtzeitig gilt.