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Die Steuersaison 2023 ist in Alabama im Gange

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Posted: Januar 23, 2023

MONTGOMERY - Die Steuersaison 2023 beginnt heute, und die Frist für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist der 18. April. Das Finanzamt von Alabama (ALDOR) bietet diese Tipps und Anregungen, damit Sie Ihre Steuererklärung sicher einreichen und Ihre Rückerstattung so schnell wie möglich erhalten:

Ablage

Sicherheit

  • FILE EARLY - Sobald die Steuerzahler ihre W-2s, 1099s und andere Dokumente erhalten, sollten sie diese so schnell wie möglich einreichen. Eine frühzeitige Einreichung kann ALDOR dabei helfen, Erstattungen früher zu bewilligen, und ermöglicht es den Steuerzahlern, ID-Dieben einen Schritt voraus zu sein.
  • SAFETY FIRST - ALDOR spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht zu verhindern, dass staatliche Einnahmen und Steuergelder in die falschen Hände geraten. Die Überprüfung der Betrugsaufdeckung, die Genauigkeitsprüfung und der Abgleich mit den W2-Bescheinigungen der Arbeitgeber erfordern zwar etwas mehr Zeit, tragen aber dazu bei, dass die Steuerzahler ihr Geld bekommen und nicht die Betrüger.
  • ARBEITGEBER - FILE THOSE W-2s! Arbeitgeber müssen die W-2-Informationen ihrer Mitarbeiter bis zum 31. Januar. Arbeitgeber, die ihre Unterlagen zu spät einreichen, müssen mit Geldstrafen rechnen und können die Bearbeitung der Steuererklärungen ihrer Mitarbeiter verzögern.
  • LET'S KEEP IN TOUCH - Nachdem die Steuererklärungen eingereicht wurden, kann ALDOR Briefe mit der Bitte um weitere Informationen versenden. Wenn ein Steuerzahler ein Schreiben von ALDOR erhält, sollte er schnell antworten, damit die Behörde seine Informationen überprüfen und ihm seine Rückerstattung so schnell wie möglich zukommen lassen kann. DENKEN Sie daran, dass ALDOR die Steuerzahler NIEMALS per Telefon, SMS oder E-Mail kontaktiert, sondern nur durch Briefe auf dem Postweg.
  • SICH VOR BETRUG HÜTEN - GEBEN SIE NIEMANDEM IHRE PERSÖNLICHEN DATEN, OHNE SICH ZU VERGEWISSERN, DASS ES SICH UM DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN HANDELT!
    • Aufdeckung von Betrug. Um Steueridentitätsdiebstahl zu erkennen und zu bekämpfen, verwendet ALDOR eine Reihe von Methoden zur Überprüfung von Identitäten und Steuererklärungen. Um persönlich identifizierbare Informationen zu schützen und zu verhindern, dass Geld an Kriminelle geht, kann ALDOR senden:
      • Ein Schreiben zur Identitätsbestätigung, in dem der Steuerzahler aufgefordert wird, ein kurzes Online-Quiz zu absolvieren oder Kopien von Dokumenten zur Überprüfung seiner Identität vorzulegen(https://www.revenue.alabama.gov/individual-corporate/alabama-taxpayer-identity-protection-program/).
      • Ein Schreiben zur Überprüfung der Steuererklärung, in dem der Steuerpflichtige aufgefordert wird, online zu überprüfen, ob er oder sein Vertreter die bei ALDOR eingegangene Steuererklärung abgegeben hat.
    • Genauigkeitskontrollen. ALDOR stoppt und überprüft jedes Jahr etwa 3 bis 5 Prozent der Einkommensteuererklärungen, um mathematische Fehler zu beheben oder fehlende Informationen anzufordern. Um sicherzugehen, dass die Steuererklärungen die Informationen und Absichten korrekt wiedergeben, kann ALDOR sie versenden:
      • Ein Auskunftsersuchen, in dem fehlende oder zusätzliche Informationen zur Untermauerung der in der Steuererklärung gemachten Angaben angefordert werden.
      • Ein Schreiben zur Änderung der Steuerberechnung, in dem die an der Steuererklärung vorgenommenen Änderungen erläutert werden.

Erstattungen

  • WIE LANGE WIRD ES DAUERN? Das Datum der Abgabe der Steuererklärung und die Art und Weise, wie die Steuererklärung abgegeben wird, bestimmen weitgehend, wann die Erstattung erfolgen kann. So werden beispielsweise elektronisch eingereichte Erklärungen wesentlich schneller empfangen und bearbeitet als Erklärungen, die per Post an ALDOR geschickt werden. Wird eine fehlerfreie Steuererklärung im Januar oder Februar verschickt, kann der Steuerzahler damit rechnen, dass er seine Erstattung früher erhält als bei einer Abgabe im März oder April. Im Allgemeinen werden etwa 30 Prozent der Einkommensteuererklärungen zwischen dem 1. und 30. April eingereicht. Die Bearbeitung von Steuererklärungen, die so kurz vor Ablauf der Frist eingereicht werden, kann bis zu 90 Tage in Anspruch nehmen.
    • Erstmalige Antragsteller: Es wird zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, bis neue Steuerpflichtige überprüft und in das ALDOR-System eingegeben werden. Bis dahin werden diese Steuerzahler auf der Website zum Erstattungsstatus nicht erkannt und ihre Steuererklärungen werden als "nicht im System erfasst" gemeldet. Die Bearbeitung der Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben, dauert etwa 10-12 Wochen.
    • E-Filers: Im Allgemeinen können E-Filers ihre Rückerstattung etwa 8-10 Wochen nach dem Datum erwarten, an dem sie ihre Anmeldebestätigung vom Staat erhalten haben.
    • Papierabsender: Die Bearbeitung der Steuererklärung wird etwa 8-12 Wochen dauern. Die Mitarbeiter von ALDOR müssen die Informationen aus den Papiermeldungen manuell in die Datenbank eingeben.
    • Wenn der Steuerzahler ein Schreiben von ALDOR erhalten hat, in dem er um weitere Informationen oder eine Überprüfung seiner Identität gebeten wird, wird die Erstattung so lange verzögert, bis die angeforderten Informationen eingegangen sind und von der Behörde überprüft wurden.
  • WO IST IHRE ERSTATTUNG? ALDOR wird am 1. März mit der Freigabe der Einkommensteuererstattungen beginnen. So bleibt genügend Zeit, um die Steuererklärungen der Frühantragsteller zu prüfen und zu bearbeiten, die Richtigkeit der rechtmäßigen Steuererklärungen zu bestätigen und betrügerische Steuererklärungen herauszufiltern. Die beste Möglichkeit, den Fortschritt der Erstattungen zu verfolgen, ist My Alabama Taxes(www.myalabamataxes.alabama.gov). Es ist 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar. Steuerzahler, die keinen Internetzugang haben, können den Fortschritt ihrer Rückerstattung durch einen Anruf bei unserer 24-Stunden-Hotline für Rückerstattungen unter der Nummer 1-855-894-7391 oder unserer Hotline für den Rückerstattungsstatus tagsüber unter der Nummer 334-309-2612 verfolgen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuer für natürliche Personen finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/individual-corporate/.

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