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Änderungen des Gesetzes über die vereinfachte Verwendung der Verkaufssteuer

Kategorie
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Posted: June 1, 2017

HINWEIS

Der Gesetzgeber hat das Gesetz 2017-82 verabschiedet und der Gouverneur hat es unterzeichnet, das Änderungen am Programm zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer für Verkäufer mit Wirkung vom 1. Juli 2017 vorsieht. Das Gesetz 2017-82 enthält die folgenden Änderungen:
Das Gesetz 2017-82 erlaubt es dem Ministerium, die monatliche Verteilung der Einnahmen aus der vereinfachten Nutzungssteuer für Verkäufer einzuleiten. Die Ausschüttung im Juli 2017 umfasst alle Einnahmen für das vorangegangene Quartal (April - Juni 2017), die nächste Ausschüttung erfolgt im August 2017 und danach jeden Monat.
Das Ministerium kann den Namen der teilnahmeberechtigten Verkäufer, das Datum, an dem der teilnahmeberechtigte Verkäufer mit der Teilnahme am Programm begonnen hat, und gegebenenfalls das Datum, an dem der teilnahmeberechtigte Verkäufer die Teilnahme an dem Programm beendet hat, veröffentlichen. Ab dem 1. Juli 2017 werden diese Informationen auf der Website des Ministeriums öffentlich zugänglich gemacht.
Die Aufhebung der 6-monatigen Aufschiebungsbeschränkung für berechtigte Verkäufer tritt ebenfalls am 1. Juli 2017 in Kraft. Ein Programmteilnehmer kann im Programm verbleiben, es sei denn, der Verkäufer weist gemäß Abschnitt 40-23-190 einen Nexus über einen physischen Standort oder ein Ladenlokal, einen Ort des Inventars oder eine Zugehörigkeit zu einem anderen Unternehmen mit physischer Präsenz, das Einzelhandelsverkäufe in Alabama tätigt, nach, und zwar unabhängig von der Dauer der Teilnahme am Programm.
Das Erfordernis des Rechnungsauszugs wurde dahingehend geändert, dass auch ein Auszug auf der Website des zugelassenen Verkäufers zulässig ist. Der zugelassene Verkäufer muss den Kunden in Alabama eine Erklärung oder Rechnung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die vereinfachte Verkäufer-Gebrauchssteuer erhoben wurde und im Namen des Käufers abzuführen ist. Der genaue Wortlaut der Erklärung wird in die Mitteilungen aufgenommen, sobald ein Verkäufer an dem Programm teilnimmt.
Programm teilnimmt.
Wenn Sie Fragen zum Simplified Sellers Use Tax-Programm haben, wenden Sie sich bitte an die Sales and Use Tax Division unter folgender Adresse:
Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P. O. Box 327710
Montgomery, AL 36132-7710
Telefon: 334-353-8153
Fax: 334-353-7666
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