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ADOR verlängert die Antragsfristen für Sturmopfer in Nord-Alabama

Posted: March 23, 2018

MONTGOMERY, 23. März 2018 - Das Finanzministerium von Alabama verlängert die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen, die von den Unwettern am 19. März betroffen waren.
"Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Menschen in Alabama, die von diesen katastrophalen Unwettern betroffen sind", sagte Revenue Commissioner Vernon Barnett. "Während sie sich von den durch die Stürme verursachten Herausforderungen und Härten erholen, bietet das Ministerium diese Unterstützung an, um hoffentlich einen Teil der Last zu erleichtern.
Die von den Stürmen betroffenen Steuerzahler in den als Notstandsgebiete deklarierten Gebieten, deren Steuererklärungen zwischen dem 20. März und dem 30. April fällig waren, haben noch zwei Monate Zeit, um ihre Steuererklärungen straffrei abzugeben. Die Bezirke, für die der Notstand ausgerufen wurde, sind: Blount, Calhoun, Cherokee, Clay, Cleburne, Colbert, Cullman, DeKalb, Etowah, Fayette, Franklin, Jackson, Jefferson, Lamar, Lauderdale, Lawrence, Limestone, Madison, Marion, Marshall, Morgan, Randolph, Shelby, St. Clair, Talladega, Walker, und Winston.
Steuerzahler, die diese Erleichterung in Anspruch nehmen wollen, sollten in roter Tinte "Severe Weather Relief - 2018" auf jede Papiererklärung/jeden Bericht schreiben, die/der sich auf diese Erleichterung für die Verlängerung der Einreichungsfrist bezieht. In Bezug auf elektronisch eingereichte Erklärungen/Berichte sollten sich betroffene Steuerzahler an ADOR wenden, um eine Anleitung zur Einreichung zu erhalten. Steuerzahler können die folgenden ADOR-Büros telefonisch kontaktieren:

  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300
  • Gewerbe- und Lizenzsteuer: 334-242-9600
  • Kraftfahrzeug: 334-242-9000

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht ausdrücklich in der Notstandserklärung genannt sind und die aufgrund der wetterbedingten Umstände im Zusammenhang mit den Stürmen vom 19. März Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Abgabe und verspätete Zahlung stellen, wenn sie ADOR die entsprechenden Unterlagen vorlegen.
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