MONTGOMERY, 19. Juni 2019- Der Oberste Gerichtshof von Alabama Supreme Court bestätigte kürzlich eine Entscheidung einer unteren Instanz, die feststellte, dass eine Reihe von Transaktionen, die den Verkauf von Computersoftware und zugehöriger Ausrüstung betrafen, der der Umsatzsteuer unterliegt. Der Fall, Ex parte Russell County Community Hospital, LLC, Fall Nr. 1180204, wurde am 17. Mai 2019. In seiner Entscheidung, prüfte der Gerichtshof die Steuerbarkeit der Überlassung von Computersoftware gegenüber der die Steuerbarkeit der Programmierung und anderer Dienstleistungen, die mit der Überlassung.
Nach einer Überprüfung des bestehenden Rechts zur der Steuerbarkeit von Computersoftware kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Software der Software steuerpflichtig waren. Die Entscheidung des Gerichtshofs steht im Einklang mit der seit langem vertretenen Verwaltungsauffassung des Ministeriums, dass Software-Transaktionen steuerpflichtig sind, aber separat ausgewiesene oder in Rechnung gestellte Dienstleistungen oder in Rechnung gestellte Dienstleistungen, die mit der Überlassung von Software einhergehen können, nicht der oder Nutzungssteuer.
Das Departement führt eine Überprüfung seiner Verwaltungsvorschriften, die aktualisiert werden sollen, um sicherzustellen, dass die Terminologie, die zum Nachweis dieser Unterscheidung verwendet wird, mit der der vom Gerichtshof in der Entscheidung Ex parte Russell County Entscheidung.