MONTGOMERY, 10. April 2020 - Das Finanzministerium von Alabama gab heute bekannt, dass die Fristen für bestimmte Steuererleichterungen im Zusammenhang mit Einkommens- und anderen Steuern aktualisiert wurden.
Steuerzahler können staatliche Einkommensteuerzahlungen, die am oder nach dem 1. April 2020 (vorher 15. April) und vor dem 15. Juli 2020 fällig sind, ohne Strafen und Zinsen bis zum 15. Juli 2020 aufschieben, unabhängig von der Höhe des geschuldeten Betrags. Diese Stundung gilt für alle Steuerpflichtigen, einschließlich natürlicher Personen, Treuhandgesellschaften und Nachlässe, Körperschaften und andere Steuerpflichtige, die keine Körperschaften sind.
Weitere Steuern, die von der Fristverlängerung betroffen sind, sind die Körperschaftssteuer, die Verbrauchssteuer für Finanzinstitute (Financial Institution Excise Tax - FIET) und die Business Privilege Tax (BPT).
Weitere Einzelheiten finden Sie in der aktualisierten Verordnung.
Die Steuerzahler müssen keine zusätzlichen Formulare einreichen oder das Finanzamt von Alabama anrufen, um diese automatische Erleichterung bei der Einreichung und Zahlung der staatlichen Steuern in Anspruch nehmen zu können. Einzelne Steuerzahler, die über den 15. Juli hinaus zusätzliche Zeit für die Einreichung benötigen, können auf dem üblichen Weg eine Fristverlängerung beantragen.
Das Ministerium wird die Probleme im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus weiter beobachten und aktuelle Informationen auf der Coronavirus-Seite der Website des Ministeriums veröffentlichen.
Diese aktualisierte Anordnung spiegelt die Ausweitung der Anmelde- und Zahlungsfristen wider, die in einer ähnlichen Aktualisierung des IRS vom 9. April enthalten ist.