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ALDOR kündigt Erleichterung für Steuerzahler an, die von den Unwettern im März betroffen waren

Posted: Mai 4, 2021

MONTGOMERY, 4. Mai 2021 - Das Finanzministerium von Alabama (ALDOR) bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die in den von der Bundesregierung als Katastrophengebiet deklarierten Gebieten in Alabama wohnen oder ein Unternehmen haben, in denen durch die jüngsten schweren Stürme Schäden entstanden sind. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in denselben erklärten Katastrophengebieten wider.

ALDOR gewährt Steuerzahlern, die direkt von den schweren Stürmen betroffen sind, Fristverlängerungen für die Einreichung von Steuererklärungen und Zahlungen. Steuerzahler in Alabama, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 2. August 2021 Zeit, Steuererklärungen einzureichen und Steuerzahlungen zu leisten, die am oder nach dem 25. März 2021 und vor dem 2. August 2021 fällig sind. Steuerzahler in diesen Gebieten, die ihre Steuererklärung am oder vor dem 2. August 2021 einreichen und bezahlen, haben während des Verlängerungszeitraums Anspruch auf Straf- und Zinserlass. Die Erleichterung gilt für alle von ALDOR verwalteten Steuern, mit Ausnahme der Steuern und Zulassungsgebühren, die im Rahmen des Internationalen Kraftstoffsteuerabkommens (IFTA) und des Internationalen Registrierungsplans (IRP) fällig werden.

Betroffene Steuerzahler, die Einkommenssteuer für Einzelpersonen, Körperschaftssteuer, Pass-through-Entities, Business Privilege Tax oder Quellensteuer einreichen, können einen Antrag auf Straferlass mit dem Formular PWR des Ministeriums stellen, das auf der Website des Ministeriums abgerufen werden kann:

https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2020/09/fpwr0920-1.pdf. Die Steuerpflichtigen können das Formular bei der Abteilung Einkommensteuerverwaltung des Ministeriums unter der auf dem Formular angegebenen Adresse einreichen.

Die Steuerpflichtigen können die folgenden ALDOR-Büros telefonisch kontaktieren, wenn sie zusätzliche Hilfe bei der Einreichung benötigen:

  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Weitere Informationen über diese Erleichterung, einschließlich einer Liste der förderfähigen Gemeinden, finden Sie in der IRS-Ankündigung unter https://www.irs.gov/newsroom/irs-announces-tax-relief-for-victims-of-severe-storms-straight-line-winds-and-tornadoes-in-alabama. Steuerzahler in Gemeinden, die später in das Katastrophengebiet aufgenommen werden, einschließlich solcher in anderen Bundesstaaten, erhalten automatisch dieselben Erleichterungen bei der Einreichung und Zahlung. Die Liste der förderfähigen Orte wird auf der Seite zur Katastrophenhilfe auf IRS.gov ständig aktualisiert.

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebiete ausgewiesen sind und die aufgrund der witterungsbedingten Umstände im Zusammenhang mit diesen schweren Stürmen Schwierigkeiten haben, ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, nach Vorlage entsprechender Unterlagen bei ALDOR einen Antrag auf Erlass der Strafen für verspätete Einreichung und verspätete Zahlung stellen.

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