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ALDOR prüft Entlastung für vom Hurrikan Sally betroffene Steuerzahler

Posted: September 15, 2020

MONTGOMERY, 15. September 2020 - In Übereinstimmung mit dem von Gouverneur Kay Ivey ausgerufenen Notstand wird das Alabama Department of Revenue (ALDOR) von Fall zu Fall eine Befreiung von Verspätungszuschlägen für Steuerzahler in Alabama in Betracht ziehen, die in den kommenden Tagen und Wochen aufgrund der durch den Hurrikan Sally verursachten Schäden oder Störungen nicht in der Lage sind, ihre Steuererklärungen rechtzeitig einzureichen. Die Steuerzahler können sich telefonisch an die folgenden ADOR-Büros wenden, um eine Befreiung zu beantragen oder weitere Unterstützung zu erhalten:

  • Einkommensteuer für Privatpersonen: 334-353-0602
  • Körperschaftssteuer: 334-242-1200
  • Pass-through-Entitäten: 334-242-1033
  • Umsatz- und Gebrauchssteuer: 334-242-1490
  • Gewerbesteuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

ALDOR wird die mit dem Wirbelsturm Sally verbundenen Bedingungen weiter beobachten und gegebenenfalls weitere Hilfsmaßnahmen gewähren.

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