Flagge_von_Alabama.svg
Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Der 15. August ist der Stichtag für die Wahl von Durchleitungsgesellschaften

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: August 3, 2022

Besuchen Sie My Alabama Taxes sofort, um Ihre Wahl zu treffen

Das Alabama Department of Revenue (ALDOR) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Frist für die Wahl der Besteuerung auf Unternehmensebene für bestimmte Durchgangsunternehmen bis zum 15. August verlängert wurde.

Wenn Sie diese Wahl für das Steuerjahr 2021 treffen möchten, müssen Sie bis spätestens 15. August 2022 auf My Alabama Taxes zugreifen, um die Wahl zu treffen. Für diese Online-Wahl gibt es keine Alternative in Papierform.

Hilfe zu My Alabama Taxes finden Sie unter https://www.revenue.alabama.gov/help-center/, wenn Sie auf den Block "My Alabama Taxes Videos" klicken.

Diese Steuerwahl auf Unternehmensebene wird zum ersten Mal für das Steuerjahr 2021 eingeführt. ALDOR möchte daher denjenigen helfen, die ihre Absicht bekundet haben, die Wahl zu treffen, dies aber fälschlicherweise nicht über My Alabama Taxes getan haben.

ALDOR erkennt Wahlen zur Besteuerung auf Ebene der Körperschaft an, die über My Alabama Taxes bis zum 15. August 2022 eingereicht werden, und zwar als Wahlen, die bis zum Fälligkeitsdatum für diejenigen Durchgangsunternehmen gültig sind, die:

  • Rechtzeitige Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen für Unternehmen und Mitglieder, als ob die Wahl für das Jahr ordnungsgemäß getroffen worden wäre;
  • Rechtzeitig eine Verlängerungszahlung an die wählende Durchgangseinheit geleistet hat; oder
  • eine Steuerzahlung auf Unternehmensebene vor dem Fälligkeitsdatum der jeweiligen Steuererklärung geleistet hat. 

Für weitere Informationen über die Wahl der Durchgangsgesellschaft oder Hilfe bei My Alabama Taxes zur Durchführung dieser Wahl, kontaktieren Sie die ALDOR Pass-through Entity Tax Section unter 334-242-1033 oder besuchen Sie https://www.revenue.alabama.gov/notice-alabama-electing-pass-through-entity-tax-act-guidance/.

__________________________________________________________________________________________

Kontakt

Abteilung Einkommensteuerverwaltung

Abschnitt über die Besteuerung von Durchgangskörperschaften

334-242-1033
__________________________________________________________________________________________

Laden Sie eine pdf-Datei dieser Mitteilung herunter.