Wenn Sie in Alabama gefährliche Abfälle entsorgen, können Sie die erforderlichen staatlichen Gebühren an ALDOR bequem über My Alabama Taxes entrichten. Die Gebühren, die sich nach der Giftigkeit des entsorgten Abfalls richten, sind bis zum 30. des Monats für die Tätigkeit des Vormonats fällig.
Informationen zum Steuerrecht finden Sie unter Entsorgung gefährlicher Abfälle oder Stoffe: Title 22, Subtitle 1, Chapter 30B and the Alabama Taxpayer's Bill of Rights and Uniform Procedures: Titel 40, Kapitel 2A.
Gebührenordnung für gefährliche Abfallprodukte
Zusätzliche Gebühr $1/Tonne (Abschnitt 22-30B-20, Code of Alabama 1975)
Steuerart | Steuersatz | Code of Alabama Abschnitt |
---|---|---|
Gefährliche Abfälle, die in Abschnitt 3001 des RCRA von 1976 in seiner geänderten Fassung aufgeführt sind, und "PCB"-Abfälle | 5,50 $/Tonne | 22-30B-2 |
Alle anderen Abfälle | 5,50 $/Tonne | 22-30B-2 |
Hinweis: Sumter County erhebt außerdem $2 pro Fass oder $5 pro Tonne für Abfälle, die in der Entsorgungseinrichtung Emelle entsorgt werden. Erkundigen Sie sich beim Alabama Department of Environmental Management nach zusätzlichen Gebühren, die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erhoben werden können.