Alle Einrichtungen zur Entsorgung fester Abfälle, die eine Genehmigung des Umweltministeriums von Alabama erhalten haben, sind verpflichtet, ALDOR Gebühren für die Entsorgung fester Abfälle zu übermitteln und zu zahlen.
Bitte reichen Sie die Steuererklärungen für die Abfallentsorgungsgebühren online über My Alabama Taxes ein und bezahlen Sie diese.
Gebührenordnung für feste Abfälle
Steuerart | Steuersatz | Code of Alabama Abschnitt |
---|---|---|
Abfälle, die zur Entsorgung in einer privaten Abfallentsorgungsanlage anfallen. | 0,25 $/Kubikyard | 22-27-17(a)(3) |
Abfälle, die zur Entsorgung auf einer Hausmülldeponie angenommen werden. Geregelte feste Abfälle, die von ADEM als alternative Abdeckungsmaterialien für Deponien genehmigt werden können. Geregelte feste Abfälle, die von außerhalb des Bundesstaates zur Entsorgung in zugelassenen öffentlichen Mülldeponien entgegengenommen werden.* | $1/Tonne | 22-27-17(a)(1), (4) & (5) |
Abfälle, die zur Entsorgung in öffentlichen Industriedeponien, Bau- und Abbruchdeponien, nichtkommunalen Müllverbrennungsanlagen oder Kompostieranlagen angenommen werden und nicht vom Genehmigungsinhaber erzeugt wurden. Geregelte feste Abfälle, die von der ADEM als alternative Abdeckungsmaterialien für Deponien genehmigt werden können. Geregelte feste Abfälle, die von außerhalb des Bundesstaates zur Entsorgung in zugelassenen öffentlichen Abfallentsorgungsanlagen entgegengenommen werden.* | 1 $/Tonne oder 0,25 $/Kubikyard | 22-27-17(a)(2), (4) & (5) |
Hinweis: Es gibt einen Nachlass von 4 %. Private Abfallentsorgungseinrichtungen können diese Ermäßigung nicht in Anspruch nehmen.