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Bekanntmachung über die Gegenseitigkeit bei der Umsatz- und Gebrauchssteuer

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: September 11, 2017

HINWEIS

An alle Zulassungsbeamten, Nachlassrichter und andere Bezirksbeamte, die mit der Registrierung und Erhebung von Verkaufs- und Nutzungssteuern auf Kraftfahrzeuge, Motorboote, Lastwagenanhänger, Anhänger, Sattelauflieger, Reiseanhänger oder Fertighäuser betraut sind, die nach dem Code of Alabama 1975, Abschnitt 40-23-101 und Abschnitt 40-23-102 besteuert werden:
Ab sofort sollten Steuerzahler eine Gutschrift für die Umsatzsteuer erhalten , die von einem anderen Staat beim Kauf eines Kraftfahrzeugs rechtmäßig erhoben wird. Alabama ist ein Gegenseitigkeitsstaat und erkennt die an einen anderen Staat gezahlten Verkaufssteuern an, wie auf den Verkaufsrechnungen, Rechnungen usw. der Steuerzahler angegeben.
Bitte beachten Sie, dass Steuerzahler, die ein Auto in South Carolina kaufen, das in Alabama zugelassen werden soll, zum Zeitpunkt des Kaufs Umsatzsteuer aus South Carolina zahlen. Die in South Carolina gesetzlich vorgeschriebene Verkaufssteuer auf Kraftfahrzeuge ist jetzt jedoch auf 500 Dollar begrenzt. Bitte beachten Sie, dass diese Art von Autokäufen nicht der neuen South Carolina Infrastructure Maintenance Fee unterliegt. Daher sollte den Steuerzahlern eine Gutschrift für die an South Carolina gezahlte Umsatzsteuer gewährt werden.
Code of Alabama 1975, Abschnitt 40-27-1, Artikel V.1, sieht vor, dass jeder Käufer, der eine Nutzungssteuer auf materielle persönliche Gegenstände schuldet, Anspruch auf eine vollständige Gutschrift des Gesamtbetrags oder der Gesamtbeträge der gesetzlich auferlegten Verkaufs- oder Nutzungssteuern hat, die er in Bezug auf denselben Gegenstand an einen anderen Bundesstaat und eine Untergliederung desselben entrichtet hat. Die Gutschrift wird zunächst auf den Betrag der dem Bundesstaat geschuldeten Nutzungssteuer angerechnet, und der ungenutzte Teil der Gutschrift wird dann auf den Betrag der einer Untergliederung geschuldeten Nutzungssteuer angerechnet.
Ungeachtet der Abschnitte 40-23-65 und 40-23-106 des Code of Alabama 1975 werden gesetzlich auferlegte Verkaufs- und Nutzungssteuern, die an einen anderen Bundesstaat oder seine Untergliederungen gezahlt wurden, auf die fällige Nutzungssteuer in Alabama angerechnet, auch wenn dieser Bundesstaat keine Gutschrift für an Alabama oder seine Untergliederungen gezahlte Verkaufs- und Nutzungssteuern gewährt.
Der Gesamtbetrag, der angerechnet werden kann, darf die dem Bundesstaat Alabama oder seinen Untergliederungen geschuldeten Steuern nicht übersteigen. Jeder an einen anderen Staat oder seine Untergliederungen gezahlte Steuerbetrag, der den von Alabama für denselben Gegenstand geschuldeten Steuerbetrag übersteigt, kann dann auf die für denselben Gegenstand geschuldeten lokalen Steuern angerechnet werden. Übersteigen die an einen anderen Staat oder seine Untergliederungen gezahlten gesetzlich vorgeschriebenen Steuern die von Alabama und seinen Untergliederungen geschuldeten Steuern, wird keine weitere Anrechnung gewährt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Bescheid haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Verkaufs- und Nutzungssteuer unter der Telefonnummer 334-242-1490.
BEISPIEL:
Anhand des folgenden Beispiels soll veranschaulicht werden, wie die Anrechnung von gesetzlich auferlegten Steuern, die an andere Bundesstaaten und deren Untergliederungen gezahlt wurden, erfolgen kann:

Kaufpreis von Artikel A: 4.000 $ (keine Steuer an einen anderen Staat oder seine Untergliederungen gezahlt)

Kaufpreis von Artikel B: $6.000 (7% Gesamtsteuer, die an einen anderen Staat und seine Untergliederungen gezahlt wird)

Käufe insgesamt: $10.000

Nehmen wir an, dass die von den Unterabteilungen in Alabama erhobenen lokalen Nutzungssteuern, die auf die Posten A und B anwendbar sind, insgesamt 2
Prozent. (Die lokalen Steuersätze in Alabama variieren.)

Nutzungssteuer des Bundesstaates Alabama für Posten A und B: $400 (4% x $10.000)

Nutzungssteuer für Untergliederungen von Alabama für Posten A und B: $200 (2% x $10.000)

Maximal verfügbares Guthaben: $420 (7% x $6.000)

Verrechenbare Nutzungssteuer des Bundesstaates Alabama: $240 (4% x $6.000)

Lokale Nutzungssteuern von Alabama Subdivisions, die für eine Verrechnung in Frage kommen: $120 (2% x $6.000)

Tatsächlich zulässige Gutschrift (Summe der anrechenbaren staatlichen und lokalen Steuern): $360

Fällige Nutzungssteuer des Bundesstaates Alabama nach Abzug der zulässigen Gutschrift:

$160 ([4% x $10.000] abzüglich $240 = $160)

Fällige lokale Nutzungssteuer Alabama Subdivisions nach Abzug der zulässigen Gutschrift:

$ 80 ([2% x $10.000] abzüglich $120 = $ 80) (a)

(a) In diesem Beispiel werden 4 % Alabama Use Tax in Höhe von 400 $ auf die Gesamteinkäufe von 10.000 $ fällig. Der
Steuerzahler hat Anspruch auf eine Gutschrift von bis zu 420 $ an gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, die er an einen anderen Staat und seine
Der Steuerpflichtige hat Anspruch auf eine Gutschrift von bis zu 420 Dollar an gesetzlich vorgeschriebenen Steuern, die er an einen anderen Bundesstaat und seine Untergliederungen in Bezug auf Posten B gezahlt hat.
Alabama und seine Untergliederungen in Bezug auf Posten B.
(b) Der Steuerpflichtige muss die Nutzungssteuer des Bundesstaates Alabama in Höhe von $160 zahlen ($400 Steuer für alle Käufe abzüglich einer Gutschrift von $240
für Steuern, die an einen anderen Staat und seine Untergliederungen gezahlt wurden, da die Gutschrift nur auf die in Alabama
die für Posten B fällig ist). Der Restbetrag von 180 $ wird auf die von Alabama geschuldeten lokalen Nutzungssteuern angerechnet
in Bezug auf Posten B.
(c) Der Steuerpflichtige muss an die Untergliederungen von Alabama eine örtliche Nutzungssteuer in Höhe von 80 $ zahlen (200 $ örtliche Steuer, die für alle
Käufe abzüglich einer Gutschrift von 120 $. Die 60 Dollar an Steuern, die an einen anderen Staat und seine Untergliederungen in Bezug auf
in Bezug auf Posten B, die über die von Alabama und seinen Gliederungen für Posten B geschuldeten Steuern hinausgehen, können nicht
nicht auf die Steuern angerechnet werden, die Alabama und seine Untergliederungen für Posten A schulden)

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