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Änderungen bei der Meldung unfreiwilliger Versetzungen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung

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Posted: January 6, 2017

Durch das Gesetz 2016-358 wurde Abschnitt 32-8-46, Code of Alabama 1975, geändert, wodurch die Anforderung für die Meldung unfreiwilliger Übertragungen aufgrund einer gerichtlichen Anordnung geändert wurde.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 muss eine natürliche oder juristische Person, die eine unfreiwillige Verlegung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses veranlasst, das Ministerium mindestens fünfunddreißig (35) Kalendertage vor dem Datum der Verlegung über diese Maßnahme informieren. Die natürliche oder juristische Person muss das Portal für unfreiwillige Übertragungen des Ministeriums(https://tobol.mvtrip.alabama.gov/) nutzen, um die Eigentumsübertragung zu melden. Die Mitteilungsvorschriften gelten nicht für ein Kraftfahrzeug, das aufgrund eines Scheidungsurteils übertragen wird, oder für ein Kraftfahrzeug, das aufgrund von Dokumenten übertragen wird, die ein Pfandrecht oder ein anderes Sicherungsrecht an dem Kraftfahrzeug begründen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Eigentumsnachweises für ein Kraftfahrzeug, das diesen Bestimmungen unterliegt, darf erst dann gestellt werden, wenn die Mitteilungsanforderungen erfüllt sind. Der Link zum Portal für unfreiwillige Übertragungen ist auf der Webseite der Motor Vehicle Division und auf dem Motor Vehicle Title, Registration and Insurance Portal (MVTRIP) verfügbar.
Das elektronische Antragsbearbeitungssystem des Ministeriums lässt die Erstellung eines Antrags auf ein Eigentumszertifikat für eine unfreiwillige Übertragung aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erst dann zu, wenn die Übertragung dem Ministerium über das Portal für unfreiwillige Übertragungen gemeldet wurde und die fünfunddreißig (35) Tage umfassende Benachrichtigungsfrist abgelaufen ist. Das Ministerium lehnt Anträge auf Ausstellung eines Eigentumszertifikats ab, wenn die Meldepflicht nicht eingehalten wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Alabama Department of Revenue, Motor Vehicle Division, unter 334-242-9000, oder titles@revenue.alabama.gov

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