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FAQ Kategorien / Steuern: Abgeltungssteuer

Die Trennungssteuer gilt nicht für abgetrenntes Material, das vom Erzeuger gelagert, transportiert oder anderweitig verwendet wird, bis das Material verkauft wird.

Materialien, die zur Verwendung außerhalb des Bundesstaates Alabama verkauft werden, unterliegen der Mineralölsteuer, es sei denn, die Materialien werden niemals auf den Straßen Alabamas transportiert. Um für die Steuerbefreiung in Frage zu kommen, müssen die Materialien am Standort des Herstellers in ein nicht straßengebundenes Transportmittel (Eisenbahnwaggon oder Lastkahn) verladen werden.

Die Steuerbefreiung gilt nur für Kalk und Kalkstein, die für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Erzeuger und Käufer, die die Befreiung in Anspruch nehmen können, müssen beim Ministerium für Landwirtschaft und Industrie registriert sein.

Nur Kalk und Kalkstein, die zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung verwendet werden, sind von der Steuer befreit, sofern sie die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Verkaufssteuer im Bundesstaat Alabama erfüllen.

Materialien, die ausdrücklich der Steuer unterliegen (z. B. Sand und Ton), sind steuerpflichtig, auch wenn sie mit anderen Materialien vermischt sind. Oberboden und Schmutz werden in der Regel nicht als "natürliche Mineralien" betrachtet und unterliegen nicht der Trennungssteuer.

Wenn der Erzeuger das abgetrennte Material zum Auffüllen seines Grundstücks verwendet, ist das abgetrennte Material nicht steuerpflichtig. Verkauft ein Erzeuger jedoch abgetrenntes Material an einen Käufer, der das Material zum Auffüllen verwenden kann, so ist das Material zum Zeitpunkt des Verkaufs steuerpflichtig.

Ein Käufer, der eine Steuerbefreiung beantragt, muss dem Hersteller ordnungsgemäße Unterlagen vorlegen, die den vollständigen Namen und die Anschrift des Käufers, das Verkaufsdatum, die Art des gekauften Erzeugnisses und die Verwendung des Erzeugnisses enthalten und angeben, dass die abgetrennten Materialien von einer steuerbefreiten Einrichtung oder für einen steuerbefreiten Zweck verwendet werden. Käufer, die keine ordnungsgemäße Dokumentation führen, können für die Steuer haftbar gemacht werden.

Die Bundesregierung und der Bundesstaat Alabama sowie ihre Behörden und politischen Untergliederungen, einschließlich Gemeinden, Landkreise und Schulbehörden von Städten und Landkreisen, sind souveräne staatliche Einrichtungen. Direkte Käufe durch staatliche Stellen unterliegen nicht der Steuer. Direktverkäufe an Auftragnehmer, die für diese Einrichtungen arbeiten, sind nicht befreit.

Verwendet ein Erzeuger die natürlichen Mineralien im Rahmen eines "furnish and install"-Vertrags, unterliegt das vom Erzeuger verwendete Material nicht der Steuer. Verkauft der Erzeuger die natürlichen Mineralien jedoch an einen Unternehmer, der einen Grundstücksvertrag abschließt, würden die verkauften natürlichen Mineralien der Steuer unterliegen.

Materielle persönliche Güter sind Güter, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht mit der Erde verbunden sind.

Ein Hersteller sollte versuchen, die Menge der verkauften Materialien zu bestimmen. Ein Hersteller, der nicht in der Lage ist, die Tonnage zu bestimmen, kann als alternative Methode eine Umrechnungsrate von 2 Tonnen auf 1 Kubikyard verwenden.

Die Abgangssteuer wird zu dem Zeitpunkt erhoben, zu dem die natürlichen Mineralien vom Erzeuger an einen Käufer verkauft werden.

Die im Rahmen dieses Gesetzes erhobenen Einnahmen werden in vierteljährlichen Raten an die Bezirkskommission des Bezirks überwiesen, in dem das Material abgetrennt wurde.

Sie ist bis zum 20. Tag des Monats fällig, der auf den Monat des Verkaufs oder der Lieferung folgt, je nachdem, was zuerst eintritt.

Die Steuererklärung/Zahlung muss elektronisch über My Alabama Taxes myalabamataxes.alabama.gov am oder vor dem Fälligkeitstag vor 15:45 Uhr eingereicht werden.

Der Hersteller muss die Steuer vom Käufer am Ort des Verkaufs oder der Lieferung einziehen und an das Finanzministerium von Alabama abführen. Der Hersteller muss die Steuer auch dann abführen, wenn er es versäumt, die Steuer von einem Käufer einzuziehen.

Der Käufer sollte die Steuer zum Zeitpunkt der Lieferung oder des Verkaufs der natürlichen Mineralien entrichten.

Natürliche Mineralien werden mit 0,10 $ pro Tonne besteuert.

Kalk oder Kalkstein, der für landwirtschaftliche Zwecke oder zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung verwendet wird, Gesteinsstaub, der zur Abscheidung von Kohlenstaub in unterirdischen Bergwerken oder für ähnliche Zwecke verwendet wird, alle natürlichen Mineralien, die zur Herstellung von Portlandzement verwendet werden, verarbeiteter Sand, der in Gießereikernen, -formen und -auskleidungen verwendet wird, Ton, aus dem Leichtzuschlagstoffe hergestellt werden, sowie Hornstein, einschließlich Hornsteinanlagen im Besitz von Bezirken oder Gemeinden, Marmor und Marmornebenprodukte, Eisenerz, Quarzit, Kohle, Öl und Erdgas.

Alle natürlichen Mineralien, einschließlich Sand, Kies, Sandstein, Granit, Schiefer, Ton, Dolomit, Kalkstein und alle anderen Mineralien, die vom Geological Survey of Alabama (http://www.gsa.state.al.us/) als solche aufgelistet sind und nicht ausdrücklich von der Besteuerung ausgeschlossen sind. Andere steuerpflichtige Mineralien sind Bauxit, Salz und Silizium.

Die Steuererklärung und die Zahlung sollten bis zum20. eines jeden Monats vor 15:45 Uhr elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) unter myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden.

Alle Personen, die in Coosa County irdene Materialien abbauen, müssen den Coosa County Earthen Materials Severance Tax Report einreichen. Alle Personen, die in Coosa County Graphit abbauen, müssen den "Coosa County Graphite Severance Tax Report" einreichen. Alle Personen, die in Jackson County Kohle abbauen, müssen den Coal Severance Tax Report für Jackson County einreichen.

Lokale feste Mineralien sind Kohle, Graphit und Erdmaterialien, die aus Sand, Ton, Schluff, Lehm, Erde, Kies, Gestein, Sand-Kies und Sand-Lehm bestehen.

Das Ministerium verwaltet die lokalen Steuern auf feste Mineralien für die Bezirke Coosa und Jackson. Klicken Sie hier um die vom Department of Revenue verwalteten Steuersätze einzusehen.

Die Steuererklärung sollte elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) unter myalabamataxes.alabama.gov eingereicht werden. Die Zeitpläne für die Steuererklärung können in MAT eingegeben werden, oder es kann eine Zeitplanvorlage verwendet werden, um die Steuererklärung zu importieren. Vorlagen können HIER abgerufen werden. Ausfüllbare Steuerformulare finden Sie HIER. Zahlungen von Steuererklärungen über $750 müssen zwingend elektronisch erfolgen.

Posten wie Abschreibung, Kapitalrendite, Arbeitskosten, Material- und Ausrüstungsmieten, Verwaltungs- und Gemeinkosten, Kraftstoffkosten, Versicherungen und bestimmte Transportkosten. Darüber hinaus sind bestimmte Marketingkosten zulässig. Ausführliche Informationen über die Bewertung von Öl oder Gas am Ort der Förderung oder über zulässige Abzüge finden Sie in der Revenue Rule 810-8-6-.01.