Ja, der örtliche Veranlagungsbeamte muss jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember ein Formular erhalten, um die Geräte zu melden, die sich zum 1. Oktober in seinem Besitz befinden und im Bezirk aufgestellt sind.
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Ja, der örtliche Veranlagungsbeamte muss jedes Jahr bis spätestens 31. Dezember ein Formular erhalten, um die Geräte zu melden, die sich zum 1. Oktober in seinem Besitz befinden und im Bezirk aufgestellt sind.