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Steuerzahler können ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres in jedem Bezirk Alabamas elektronische Vermögenssteuererklärungen einreichen. Alle Steuerbezirke* in Alabama sind verpflichtet, elektronisch eingereichte Steuererklärungen für Gewerbeimmobilien zu akzeptieren.
*Einige Bezirke in Alabama haben ihre eigenen Online-Anmeldesysteme.
Weitere Informationen finden Sie unter myalabamataxes.alabama.gov.