Die Grundsteuerabteilung des Finanzministeriums von Alabama hat im Alabama Personal Property Appraisal Manual Verfahren zur Ermittlung des Marktwerts und des Schätzwerts von persönlichem Eigentum festgelegt. Alle Bezirke im Bundesstaat Alabama verwenden dieses Handbuch, um Einheitlichkeit zu erreichen. Bei der Berechnung des Marktwerts werden die Art des Unternehmens, die Art der Ausrüstung, das Anschaffungsjahr und das Anschaffungsdatum berücksichtigt. Computerausrüstung wird zum Beispiel schneller abgeschrieben als Büromöbel. Persönliches Eigentum fällt in die Klasse II und wird mit 20 % seines Marktwerts bewertet.