In Title 40, Code of Alabama, 1975, Chapters 8 und 9 sind mehrere Befreiungen von der Grundsteuer aufgeführt. Alle gesetzlichen Steuerbefreiungen müssen beim County Assessing Official beantragt werden, damit die Befreiung gewährt werden kann. Um für eine Befreiung von der Grundsteuer in Frage zu kommen, muss das betreffende Grundstück in der Steuererklärung aufgeführt und ein Grund für die Befreiung in der Beschreibung angegeben werden. Für spezifische Steuerbefreiungen sollte auf die entsprechenden Kapitel von Titel 40 verwiesen werden. Der Status der Steuerbefreiung wird von dem örtlichen Veranlagungsbeamten festgelegt.