Jede Einzelperson, Firma oder Gesellschaft, die am 1. Oktober eines jeden Jahres Sachanlagen in Alabama besitzt, muss diese zur Besteuerung anmelden. Jede Einzelperson, Firma oder Gesellschaft, die in Alabama stationierte Flugzeuge besitzt, muss diese in einer Steuererklärung für Sachanlagen angeben. Jede Einzelperson, Firma oder Körperschaft, die ein permanentes Anhängerkennzeichen erwirbt oder ein Nutzfahrzeug besitzt, das in Alabama stationiert, aber in einem anderen Staat registriert und gekennzeichnet ist, muss diese Vermögenswerte ebenfalls in der Steuererklärung für materielles Eigentum angeben.