Wenn Ihr Unternehmen vor dem 1. Oktober geschlossen wurde und die Vermögenswerte veräußert wurden, sollten Sie eine endgültige Steuererklärung für Sachanlagen einreichen, in der Sie das Datum der Schließung oder des Verkaufs des Unternehmens angeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bezirk, in dem sich Ihre Immobilie befindet, und klicken Sie hier.