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Können Zahlungen an den Drittverwalter der Kommunalverwaltung gerichtet werden?

Die Zahlungen werden auf das von der Kommunalverwaltung genehmigte Bankkonto überwiesen. Eine Gemeinde kann sich dafür entscheiden, die Gelder auf ein Bankkonto außerhalb der Gemeinde zu überweisen; die entsprechenden Dokumente müssen dann ausgefüllt werden. Die Haftung von ALDOR beschränkt sich auf die Einzahlung der Gelder auf das genehmigte Bankkonto.

Verwandte FAQs in ONE SPOT, ONE SPOT Zahlungen

Das ONE SPOT-System ermöglicht die Einreichung von Steuererklärungen nur mit ACH-Lastschrift und ACH-Gutschrift. Das System lässt es nicht zu, dass ein Steuerzahler, der eine ACH-Abbuchung vornimmt, seine Steuererklärung abschließt, ohne die notwendigen Informationen für die Autorisierung der ACH-Abbuchung auszufüllen. Die ACH Credit-Zahlung erfolgt unabhängig vom ONE SPOT-System und muss vom Steuerpflichtigen über sein Bankinstitut veranlasst werden. Erfolgreich eingereichte Steuererklärungen für Steuerzahler mit ACH-Lastschrift und ACH-Gutschrift werden an die Kommunalverwaltung exportiert.

Nach Ausfüllen des Formulars zur Benennung eines Dritten kann ALDOR dem bevollmächtigten Drittverwalter die Steuererklärungen, Zahlungen und Zahlungsdateien zur Verfügung stellen.

Wenn eine elektronische Zahlung irrtümlich bei ALDOR eingeht, wird die Zahlung auf das ALDOR-Steuerkonto des Steuerpflichtigen gebucht. ALDOR kann diese Zahlungen nicht automatisch an die nicht verwaltete Gemeinde überweisen, da die Möglichkeit besteht, dass die Zahlung des Steuerzahlers zurückgewiesen wird, nachdem ALDOR die Zahlung überwiesen hat, was zu komplizierten Inkassoproblemen führt. ALDOR wird den Steuerzahler bitten, das Ministerium darüber zu informieren, was mit dieser Zahlung geschehen soll.

Die einzigen nicht verwalteten Kommunalsteuern, die über ALDOR abgewickelt werden, sind Zahlungen, die als Ergebnis rechtlicher Maßnahmen eingehen, wie z. B. endgültige Veranlagungen, Pfändungen und Pfandrechte, die eingegangen sind, als die Gemeinde noch staatlich verwaltet wurde. Die Zahlungsdaten für diese Zahlungen werden in der ersten Woche (5-10 Arbeitstage) des Monats, der auf den Steuererhebungszeitraum folgt, über die ALDOR-Website verfügbar sein.