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FAQ Kategorien / Steuern: ONE SPOT-Zahlungen

Wenn eine elektronische Zahlung irrtümlich bei ALDOR eingeht, wird die Zahlung auf das ALDOR-Steuerkonto des Steuerpflichtigen gebucht. ALDOR kann diese Zahlungen nicht automatisch an die nicht verwaltete Gemeinde überweisen, da die Möglichkeit besteht, dass die Zahlung des Steuerzahlers zurückgewiesen wird, nachdem ALDOR die Zahlung überwiesen hat, was zu komplizierten Inkassoproblemen führt. ALDOR wird den Steuerzahler bitten, das Ministerium darüber zu informieren, was mit dieser Zahlung geschehen soll.

Die einzigen nicht verwalteten Kommunalsteuern, die über ALDOR abgewickelt werden, sind Zahlungen, die als Ergebnis rechtlicher Maßnahmen eingehen, wie z. B. endgültige Veranlagungen, Pfändungen und Pfandrechte, die eingegangen sind, als die Gemeinde noch staatlich verwaltet wurde. Die Zahlungsdaten für diese Zahlungen werden in der ersten Woche (5-10 Arbeitstage) des Monats, der auf den Steuererhebungszeitraum folgt, über die ALDOR-Website verfügbar sein.

Wird das autorisierte Bankkonto einer Gebietskörperschaft vor der Bearbeitung einer zurückgewiesenen oder nicht eingelösten Zahlung geschlossen und wurde kein neues Bankkonto beim Zahlungsabwickler eingerichtet, muss die Gebietskörperschaft dem Zahlungsabwickler die zurückgewiesene oder nicht eingelöste Zahlung erstatten.

Abgelehnte oder nicht eingelöste ACH-Lastschriftzahlungen werden von dem Bankkonto abgebucht, das derzeit beim Zahlungsdienstleister eingerichtet ist. Die Kommunalverwaltung ist dafür verantwortlich, dass auf dem autorisierten Bankkonto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist, um abgelehnte und nicht eingelöste Zahlungen zu bearbeiten. Das Inkassoverfahren der Kommunalverwaltung für unbezahlte Verbindlichkeiten kommt dann zur Anwendung.

Die Zahlungen werden auf das von der Kommunalverwaltung genehmigte Bankkonto überwiesen. Eine Gemeinde kann sich dafür entscheiden, die Gelder auf ein Bankkonto außerhalb der Gemeinde zu überweisen; die entsprechenden Dokumente müssen dann ausgefüllt werden. Die Haftung von ALDOR beschränkt sich auf die Einzahlung der Gelder auf das genehmigte Bankkonto.

Wenn ein ACH Credit-Antragsteller zum ersten Mal einen Antrag über ONE SPOT für eine nichtstaatliche Behörde (NSA) stellt, sollte er sich vorher mit der NSA oder ihrem Verwalter in Verbindung setzen, um die korrekten Bankdaten zu erhalten, an die die Zahlung zu senden ist, es sei denn, die NSA oder der Verwalter hat die ihm bekannten ACH Credit-Antragsteller proaktiv über diese Informationen informiert (die ALDOR-Kommunalsteuerkonten sind in der Local Accounts Lookup als C codiert).

Wenn Sie eine erwartete ACH-Gutschrift nicht erhalten, sollten Sie sich zunächst mit dem Steuerzahler in Verbindung setzen, um sich nach der Zahlung zu erkundigen. Wenn der Steuerzahler angibt, dass er die Zahlung an einen anderen Ort als auf das Bankkonto der NSA oder des Drittverwalters geschickt hat, sollten Sie ihn über die korrekten Verfahren für künftige Zahlungen für diese NSA informieren. Informieren Sie sie darüber, dass sie an "ONE SPOT" Bericht erstatten können, aber die Zahlungen an jede selbstverwaltete oder dritte Stelle veranlassen müssen. Weisen Sie sie darauf hin, dass eine Zahlung an ALDOR geht und nicht an die NSA oder Dritte und dass ihnen die Zahlung in Rechnung gestellt wird, wenn sie eine Zahlung leisten. Wenn sie alle Zahlungen an einer Stelle autorisieren möchten, sollten sie stattdessen den Wechsel zu ACH Debit in Erwägung ziehen und das ONE SPOT-System mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragen. Um von ACH Credit zu ACH Debit zu wechseln, müssen Sie sich mit der ALDOR EFT Unit in Verbindung setzen: 334-242-0192 ext. 7.

Für die aktuelle fehlgeleitete Zahlung haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Weisen Sie den Steuerpflichtigen an, die Zahlung erneut auf das richtige Bankkonto zu überweisen und sich mit der Stelle in Verbindung zu setzen, an die er die ursprüngliche Zahlung überwiesen hat, um zu klären, was zu tun ist, um eine Gutschrift oder Erstattung zu erhalten.
  2. Informieren Sie den Steuerpflichtigen darüber, dass bei einem erstmaligen Fehler eine einmalige Rücküberweisung der ursprünglichen Zahlung möglich ist. Diese Rücküberweisung kann nur erfolgen, wenn die Zahlung an ALDOR gesendet wurde. Sie müssen ALDOR unter ONESPOT@revenue.alabama.gov oder FAX 334-242-8916 kontaktieren und beantragen, dass das Geld an die Gemeinde ausgezahlt wird. ADOR wird dann alle weiteren Informationen vom Steuerzahler einholen und die Transaktion abwickeln. Wenn das Geld an eine andere Stelle als ALDOR geschickt wurde, ist die Umleitung möglicherweise nicht möglich; dann müssen sie mit der betreffenden Gemeinde/Verwaltung Rücksprache halten.

Wenn Sie ACH Credit-Antragsteller haben, die wiederholt Ihre Anweisungen zur korrekten Einreichung der Zahlung mit ausreichenden Informationen im Zusatzdatensatz ignorieren, um die Zahlung der Steuererklärung zuzuordnen, können Sie ihnen eine letzte Warnung geben, dass ihre Fähigkeit, eine ACH Credit-Steuererklärung einzureichen, für diese Gemeinde gesperrt wird. Um einen problematischen ACH Credit-Antragsteller zu sperren, füllen Sie den "Antrag auf Verweigerung/Wiederherstellung der Möglichkeit, Zahlungen mit der ACH Credit-Methode zu leisten" aus, den Sie auf der ONE SPOT-Seite der Gemeindeverwaltung finden

Ja, es gibt zwei Möglichkeiten, von denen die erste vorzuziehen ist:

  1. Einzelne problematische ACH Credit-Steuerzahler sperren
  2. ACH Credit-Zahlungen vollständig blockieren. Diese Option wird auf alle ACH Credit-Steuerzahler angewendet, die eine Steuererklärung für diese Gemeinde einreichen.

Zwei Arten von elektronischen Zahlungen sind über das ONE SPOT-Anmeldesystem möglich: eine ACH-Abbuchung und eine ACH-Gutschrift.

ACH Debit-Zahlungen werden von ONE SPOT verarbeitet und auf das von der Gemeindeverwaltung autorisierte Bankkonto eingezahlt. Dies geschieht an jedem Arbeitstag.

ACH Credit-Zahlungen werden nicht über ONE SPOT abgewickelt; sie werden vom Steuerzahler über sein Bankinstitut veranlasst.