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Wenn ein ACH Credit-Antragsteller zum ersten Mal einen Antrag über ONE SPOT für eine nichtstaatliche Behörde (NSA) stellt, sollte er sich vorher mit der NSA oder ihrem Verwalter in Verbindung setzen, um die korrekten Bankdaten zu erhalten, an die die Zahlung zu senden ist, es sei denn, die NSA oder der Verwalter hat die ihm bekannten ACH Credit-Antragsteller proaktiv über diese Informationen informiert (die ALDOR-Kommunalsteuerkonten sind in der Local Accounts Lookup als C codiert).
Wenn Sie eine erwartete ACH-Gutschrift nicht erhalten, sollten Sie sich zunächst mit dem Steuerzahler in Verbindung setzen, um sich nach der Zahlung zu erkundigen. Wenn der Steuerzahler angibt, dass er die Zahlung an einen anderen Ort als auf das Bankkonto der NSA oder des Drittverwalters geschickt hat, sollten Sie ihn über die korrekten Verfahren für künftige Zahlungen für diese NSA informieren. Informieren Sie sie darüber, dass sie an "ONE SPOT" melden können, aber die Zahlungen an jede selbstverwaltete oder dritte Stelle veranlassen müssen. Weisen Sie sie darauf hin, dass bei einer Zahlung diese an ALDOR und nicht an die NSA oder Dritte geht und dass ihnen die Zahlung in Rechnung gestellt wird. Wenn sie alle Zahlungen an einer Stelle autorisieren möchten, sollten sie stattdessen den Wechsel zu ACH Debit in Erwägung ziehen und das ONE SPOT-System mit der Abwicklung der Zahlungen beauftragen. Um von ACH Credit zu ACH Debit zu wechseln, müssen Sie sich mit der ALDOR EFT Unit in Verbindung setzen: 334-242-0192 ext. 7.
Für die aktuelle fehlgeleitete Zahlung haben Sie zwei Möglichkeiten:
Wenn Sie ACH Credit-Antragsteller haben, die wiederholt Ihre Anweisungen zur korrekten Einreichung der Zahlung mit ausreichenden Informationen im Zusatzdatensatz ignorieren, um die Zahlung der Steuererklärung zuzuordnen, können Sie ihnen eine letzte Warnung geben, dass ihre Fähigkeit, eine ACH Credit-Steuererklärung einzureichen, für diese Gemeinde gesperrt wird. Um einen problematischen ACH Credit-Antragsteller zu sperren, füllen Sie den "Antrag auf Verweigerung/Wiederherstellung der Möglichkeit, Zahlungen mit der ACH Credit-Methode zu leisten" aus, den Sie auf der ONE SPOT-Seiteder Gemeindeverwaltung finden
Der Hauptkontakt erfolgt über: ONESPOT@revenue.alabama.gov
Das ONE SPOT-System ermöglicht die Einreichung von Steuererklärungen nur mit ACH-Lastschrift und ACH-Gutschrift. Das System lässt es nicht zu, dass ein Steuerzahler, der eine ACH-Abbuchung vornimmt, seine Steuererklärung abschließt, ohne die notwendigen Informationen für die Autorisierung der ACH-Abbuchung auszufüllen. Die ACH Credit-Zahlung erfolgt unabhängig vom ONE SPOT-System und muss vom Steuerpflichtigen über sein Bankinstitut veranlasst werden. Erfolgreich eingereichte Steuererklärungen für Steuerzahler mit ACH-Lastschrift und ACH-Gutschrift werden an die Kommunalverwaltung exportiert.
Nach Ausfüllen des Formulars zur Benennung eines Dritten kann ALDOR dem bevollmächtigten Drittverwalter die Steuererklärungen, Zahlungen und Zahlungsdateien zur Verfügung stellen.
Ein Computer mit Internetzugang.
Wenn eine elektronische Zahlung irrtümlich bei ALDOR eingeht, wird die Zahlung auf das ALDOR-Steuerkonto des Steuerpflichtigen gebucht. ALDOR kann diese Zahlungen nicht automatisch an die nicht verwaltete Gemeinde überweisen, da die Möglichkeit besteht, dass die Zahlung des Steuerzahlers zurückgewiesen wird, nachdem ALDOR die Zahlung überwiesen hat, was zu komplizierten Inkassoproblemen führt. ALDOR wird den Steuerzahler bitten, das Ministerium darüber zu informieren, was mit dieser Zahlung geschehen soll.
Die einzigen nicht verwalteten Kommunalsteuern, die über ALDOR abgewickelt werden, sind Zahlungen, die als Ergebnis rechtlicher Maßnahmen eingehen, wie z. B. endgültige Veranlagungen, Pfändungen und Pfandrechte, die eingegangen sind, als die Gemeinde noch staatlich verwaltet wurde. Die Zahlungsdaten für diese Zahlungen werden in der ersten Woche (5-10 Arbeitstage) des Monats, der auf den Steuererhebungszeitraum folgt, über die ALDOR-Website verfügbar sein.