Nein. Während viele Bezirke beschließen, Verlängerungsmitteilungen per Post zu versenden, versenden viele andere Bezirke keine solchen Mitteilungen. Es ist wichtig zu beachten, dass das Versäumnis, eine Verlängerungsmitteilung zu erhalten, den Fahrzeughalter nicht davon entbindet, die Zulassung des Fahrzeugs rechtzeitig zu erneuern. Wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Zulassungsbüro, um weitere Unterstützung zu erhalten.